Damit ein gutes Miteinander erhalten bleibt und die Nachbarschaft in Roth nicht durch übermäßigen Lärm gestört wird, gibt es eine Ruhezeitenverordnung, die zuletzt am 25. Juli 2023 aktualisiert wurde und gänzlich online abrufbar ist.
Die wesentlichen Inhalte sind: Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten sind zu folgenden Zeiten zulässig:
| • | Montag bis Freitag: |
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| 07:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 20:00 Uhr |
| • | Samstag: |
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| 07:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 19:00 Uhr |
| • | Sonntage und Feiertage: |
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| Keine ruhestörenden Arbeiten erlaubt |
In Hinblick auf Musikinstrumente und Tonübertragungs- beziehungsweise –wiedergabegeräte ist darauf zu achten, dass die Lautstärke so zu gestalten ist, dass andere nicht unzumutbar gestört oder belästigt werden. In der Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr darf die Nachtruhe durch die Benutzung dieser Instrumente und Geräte nicht gestört werden.
Sonderregelungen für bestimmte Geräte, Ausnahmen (z. B. für Gewerbe- oder Industriegebiete oder bei Gefahrenabwehr durch Unwetter oder Schneefall) sind in der Verordnung nachzulesen, die im Rathaus oder online unter www.stadt-roth.de/ruhezeitenverordnung eingesehen werden kann.