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Roth bewegt.
Ausgabe 90/2025
Amt & Bürger
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Amt & Bürger

Die Ummeldung des Wohnsitzes kann nun auch digital erfolgen.

Es gibt bundesweit ein neues digitales Serviceangebot: Ab sofort steht die elektronische Wohnsitzanmeldung auch über einen bundesweit einheitlichen Online-Dienst zur Verfügung.

Wer eine neue Wohnung bezieht oder innerhalb der Stadt umzieht, muss laut Bundesmeldegesetz seinen Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen ummelden. Neu ist: Dieser Vorgang kann nun nicht nur im Rathaus, sondern auch bequem online erfolgen. Eine Abmeldung am bisherigen Wohnort ist dabei nicht erforderlich.

Was wird benötigt? Zur Nutzung des Dienstes ist ein Nutzerkonto über die BundID oder BayernID erforderlich. Die Anmeldung erfolgt sicher über die Online-Ausweisfunktion, am einfachsten über die AusweisApp auf dem Smartphone. Nach erfolgreicher Identifizierung werden die notwendigen Angaben wie Einzugsdatum, neue Adresse, ggf. Angaben zum/zur Wohnungsgeber*in und die Wohnungsgeberbestätigung – online übermittelt. Die zuständige Meldebehörde prüft die Angaben und sendet anschließend eine Benachrichtigung per E-Mail. Die Adressdaten auf den Ausweisdokumenten werden abschließend ebenfalls ohne persönliche Vorsprache aktualisiert.

Neben Einzelpersonen können auch Ehe- oder Lebenspartner*innen sowie minderjährige Kinder gemeinsam angemeldet werden, sofern sie im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam umziehen.

Die Online-Anwendung ist unter dem Link https://wohnsitzanmeldung.gov.de erreichbar. Dort sind auch weitere Informationen zur digitalen Ummeldung zu finden.

Übrigens: Nebenwohnungen und Statusänderungen sind derzeit noch nicht über den Online-Dienst möglich. Die Anbindung für elektronische Aufenthaltstitel ist in Planung.