Die Stadt Roth setzt sich aktiv für Barrierefreiheit und ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr ein. Damit Menschen mit besonderen Mobilitätsbedürfnissen die ihnen vorbehaltenen Parkflächen zuverlässig nutzen können, möchte die Verkehrsüberwachung auf eine wichtige Regelung aufmerksam machen:
Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen ist ausschließlich mit dem gültigen dunkelblauen EU-Schwerbehindertenparkausweis erlaubt. Der Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat, der häufig gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert wird, berechtigt leider nicht zum Parken auf diesen speziell ausgewiesenen Flächen.
Bei Kontrollen kann die Nutzung ohne gültigen Parkausweis als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Stadtverwaltung bittet daher alle Verkehrsteilnehmer*innen herzlich darum, diese Regelung zu beachten und Schwerbehindertenparkplätze nur dann zu nutzen, wenn eine entsprechende Parkberechtigung vorliegt.
Fragen zum Schwerbehindertenausweis beantwortet das Zentrum Bayern Familie und Soziales (Versorgungsamt) unter Tel. 0911 9280.
Fragen zum Schwerbehindertenparkausweis können an das Ordnungsamt der Stadt Roth unter Tel. 09171 848-352 oder -354 gestellt werden.