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Roth bewegt.
Ausgabe 92/2025
Amt & Bürger
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Amt & Bürger

In Roth gibt es mehrere "verkehrsberuhigte Bereiche" wie hier in der Johann-Strauß-Straße, aber keine Spielstraße.

In der Stadt Roth gibt es mehrere verkehrsberuhigte Bereiche, die im Alltag häufig fälschlicherweise als „Spielstraßen“ bezeichnet werden. Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Verkehrsregelungen mit klaren Unterscheidungsmerkmalen – sowohl in der Beschilderung als auch in der Nutzung.

Ein verkehrsberuhigter Bereich ist durch das blaue Schild mit spielenden Kindern, einem Auto und einem Haus gekennzeichnet (§ 42 Abs. 3 StVO, Zeichen 325.1). Hier gelten ganz andere Regeln als in einer richtigen Spielstraße, die durch ein rot-weißes, rundes Schild (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen eines Ball spielenden Kindes darunter gekennzeichnet ist und somit für den Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt ist. In Roth gibt es derzeit keine Spielstraßen, ausgenommen der vier auf einen Tag beschränkten temporären Spielstraßen, die in diesem Jahr vom Jugendhaus initiiert wurden.

In verkehrsberuhigten Bereichen gelten besondere Regeln:

Fußgänger*innen dürfen die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen – auch zum Spielen.

Fahrzeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (ca. 7 km/h).

Es gilt ein generelles Parkverbot – außer auf ausdrücklich gekennzeichneten Flächen.

Die Straße darf nicht blockiert werden, etwa durch große Gegenstände, Spielzeug oder Ähnliches.

Fahrzeugführer*innen müssen besonders rücksichtsvoll sein und jederzeit bremsbereit.

Wer in einem verkehrsberuhigten Bereich zu schnell fährt oder außerhalb der markierten Flächen parkt, riskiert Bußgelder – und gefährdet die Sicherheit von Kindern und anderen Verkehrsteilnehmer*innen.

Die Stadt Roth setzt daher mit verkehrsberuhigten Bereichen gezielt auf mehr Aufenthaltsqualität, Sicherheit und Rücksichtnahme im Straßenraum. Sie sind ein wichtiger Bestandteil familienfreundlicher Stadtentwicklung und fördern das Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden.

Die Stadtverwaltung bittet alle Bürger*innen, sich in verkehrsberuhigten Bereichen umsichtig und regelkonform zu verhalten. So bleibt Roth ein Ort, in dem sich Groß und Klein sicher und wohl fühlen können.