Um die Jahresabrechnung der Abwassergebühren 2025 durchführen zu können, benötigt die Stadtverwaltung Roth die Gartenwasserzähler-Stände bis spätestens 2. Januar 2026.
Neben der postalischen Meldung der Gartenwasserzähler über die im Oktober versandten Ablesekarten kann der Gartenwasserzählerstand auch unter Angabe des Standortes der/des Zähler/s online unter https://roth.form.cloud/formcycle/form/provide/142/ (siehe QR-Code) oder per E-Mail an gebuehren@stadt–roth.de gemeldet werden.
Zu beachten ist: Fotos von Zählerständen oder kommentarlose E-Mails können nicht bearbeitet werden.
Über das oben genannte Formular können darüber hinaus die Abmeldung eines alten, die Anmeldung eines neuen Zählers, der Austausch des bisherigen Zählers oder die Mitteilung über Zählerstände bei Eigentümerwechsel direkt und einfach gemeldet werden.
Denn: Auch für den Einbau eines neuen Gartenwasserzählers wird eine Bestätigung benötigt. Darüber hinaus sind Gartenwasserzähler gemäß des Mess- und Eichgesetzes nur für sechs Jahre geeicht. Bei Ablauf der Eichfrist sind diese Zähler auszutauschen und der Zählerwechsel ist ebenfalls zu melden. Dafür ist das Wechseldatum, der Zählerstand des getauschten sowie die Zählernummer und Zählerstand des neuen Zählers anzugeben.
Die Stadt Roth bittet daher um Überprüfung, ob die vorhandenen Gartenwasserzähler noch geeicht sind.
Alle Formulare können alternativ auch im Rathaus im Zimmer 26 abgeholt oder händisch ausgefüllt und an das Rathaus übermittelt werden.
Die Regelungen zur Nutzung eines Gartenwasserzählers sind außerdem online in einem PDF zusammengefasst:
Landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung werden darauf hingewiesen, dass für die Gewährung eines Abzuges bei den Abwassergebühren der Tierseuchenbescheid für das Jahr 2025 als Nachweis vorzulegen (Kopie) ist. Nur so kann ein Abzug geleistet werden.