Zum 01.01.2025 trat die neue Grundsteuerreform in Kraft. Die Grundsteuerbescheide können aktuell noch nicht versendet werden, da die Daten noch nicht vollständig vorliegen. Aus diesem Grund wird die 1. Rate der Grundsteuer nicht, wie gewohnt, zum 15.02.2025 fällig. Da sich die Grundsteuerbeträge ändern werden, bitten wir Sie, bestehende Daueraufträge zu löschen und keine Überweisungen für die Grundsteuer 2025 vorzunehmen, solange Ihnen kein neuer Bescheid zugegangen ist.