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Scheßlitzer Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Scheßlitz
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Buchsbaumzünsler auf den Friedhöfen

Seine Raupen werden bis zu 5 Zentimeter lang, sind sehr gefräßig und können durch Kahlfraß große Schäden an Buchsbäumen verursachen. Gerade ist der Buchsbaumzünsler auch auf unseren Friedhöfen auf dem Vormarsch und gefährdet Buchsbäume auf den Gräbern.

Befallene Pflanzen dürfen nicht in die Biotonne. Auch sollten sie weder im eigenen Garten kompostiert noch gehäckselt werden. Kleine Mengen können in einem Plastiksack über die Restmülltonne entsorgt werden. Größere Mengen sollten im Müllheizkraftwerk angeliefert werden. So werden befallene Pflanzenteile verbrannt und eine Ausbreitung des Schädlings verhindert.

Wer seine Buchsbäume regelmäßig von März bis Oktober kontrolliert, kann unter Umständen einen Befall frühzeitig feststellen. Dann empfiehlt sich das Absammeln der Raupen mit einer Pinzette oder kleinen Zange. Das ist zwar mühsam, aber effektiv.

Ihre Friedhofsverwaltung