Dazu gehören zum Beispiel Gesundheitskurse sowie Vorsorge- und Kurzkuren. Mehr Informationen finden sich dazu im Internet unter www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden sowie unter www.svlfg.de/lkk-kurzkuren. Spezielle Informationen für Frauen in der Grünen Branche stellt die SVLFG auch bereit unter www.svlfg.de/infos-fuer-frauen-in-der-gruenen-branche. In Kürze wird die SVLFG zudem online ein Sondermagazin mit Themen rund um die soziale Absicherung von Frauen herausgeben.
Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert über die geschlechterspezifische Gesundheitsvorsorge unter www.frauengesundheitsportal.de. Hier gibt es Wissenswertes zu den Themen Bewegung und Sport, Gesund älter werden, Gesunder Schlaf, Psychische Gesundheit und Frauengesundheitsforschung sowie Veranstaltungshinweise.
Frauen sind aufgrund biologischer Faktoren – aber auch durch soziale Bedingungen – anderen Gesundheitsrisiken ausgesetzt als Männer. Frauen nehmen allein durch die Gynäkologie mehr Medikamente zu sich als Männer und das schon von sehr jungen Jahren an.
Angefangen mit der Pille bis hin zu solchen Mitteln, die gegen Regelschmerzen eingenommen werden. Da laut Robert-Koch-Institut bei Frauen häufiger psychische Erkrankungen diagnostiziert werden, werden ihnen auch öfter Psychopharmaka verordnet als Männern. Unterschiede gibt es zudem bei Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten, da der Stoffwechsel von Frau und Mann verschieden darauf reagieren. Problematisch ist dies, da die Medikamente meist eine auf Männer abgestimmte Dosierung vorgeben.
Das Mammographie-Screening für Frauen zur Früherkennung von Brustkrebs wird ausgeweitet. Bisher können nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre daran teilnehmen. Ab dem 1. Juli 2024 ist eine Teilnahme bis zum Alter von 75 Jahren möglich. Neu
anspruchsberechtigte Frauen erhalten vorerst keine persönliche Einladung, können sich aber ab dem 1. Juli selbst für einen Untersuchungstermin anmelden. Die letzte Früherkennungs-Mammographie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate zurückliegen. Nähere Informationen gibt es unter www.gba.de/mammographie-screening-70plus.
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) rät dazu, die kostenlosen Vorsorgeangebote zu nutzen.
Mehr zu diesem ausgeweiteten Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen gibt es unter www.g-ba.de/mammographie-screening-70plus.
Schwere Krankheiten, zum Beispiel Darm-, Brust- oder Hautkrebs, lassen sich leichter heilen, wenn sie früh erkannt werden. Vorsorgeuntersuchungen helfen dabei. Die LKK rät ihren Versicherten: „Tun Sie sich und Ihrer Familie einen Gefallen und machen Sie Ihre Gesundheit zu Ihrem Projekt. Nehmen Sie an den kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen teil – auch wenn Sie keine akuten Beschwerden haben.“ Eine Übersicht aller Vorsorgeangebote für Erwachsene und Kinder gibt es online unter www.svlfg.de/vorsorge.
Zum zweiten Mal ist 2023 die Zahl der meldepflichtigen Unfälle* in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau unter 60.000 geblieben und sogar weiter gesunken. Das geht aus der Statistik der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hervor.
Insgesamt ereigneten sich im Berichtsjahr 57.608 meldepflichtige Unfälle* (2022: 59.024). 32.217 davon ereigneten sich in der Landwirtschaft, 17.911 im Gartenbau (inkl. Garten- und Landschaftsbau) sowie 5.351 in der Forstwirtschaft und Jagd. Unfallschwerpunkt bleibt die Nutztierhaltung mit 13.017 Unfällen. Diese hohe Zahl macht deutlich, dass hier weitere Präventionsmaßnahmen und die strikte Umsetzung der geänderten Vorgaben der Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Nutztierhaltung unerlässlich sind.
Im Jahr 2023 verloren 125 Personen bei Arbeiten, die in den Zuständigkeitsbereich der SVLFG fallen, ihr Leben (2022: 117). 73 davon verstarben bei Unfällen in der Landwirtschaft, 19 dieser Unfälle ereigneten sich bei Feld- und Kulturarbeiten (einschließlich der Arbeiten im Garten, im Weinberg oder in Sonderkulturen) sowie zwölf in der Nutztierhaltung. In der Forstwirtschaft verunglückten 36 Personen tödlich, im Gartenbau elf und bei der Jagd drei. Ältere Menschen haben ein erhöhtes Risiko, bei Arbeiten tödlich zu verunglücken. 45 der betroffenen Personen waren 66 Jahre oder älter.
* Meldepflichtig sind Unfälle, die tödlich enden oder eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen verursachen.
Die Renten der Landwirtschaftlichen Alterskasse und Berufsgenossenschaft steigen zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent. Zudem werden die Renten in Ostdeutschland vollständig an das Niveau in Westdeutschland angepasst.
Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung steigen die Renten auch in der Grünen Branche dieses Jahr wieder deutlich. Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) sowie der Anpassungsfaktor für die vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Renten der Unfallversicherung verändern sich entsprechend dem Vomhundertsatz, um den sich die Renten der Deutschen Rentenversicherung erhöhen.
In der AdL steigt der allgemeine Rentenwert von 17,36 Euro (West) bzw. 17,33 Euro (Ost) auf bundeseinheitlich 18,15 Euro. Die Renten in Ostdeutschland werden somit zum 1. Juli 2024 vollständig an das Niveau in Westdeutschland angepasst sein.
Alle Rentenbezieher werden durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau schriftlich über die jeweilige Höhe ihrer Rentenanpassung informiert.