Sehr geehrte Grundstückseigentümer,
mit Bescheid vom 26.10.2023 erhielten alle Grundstückseigentümer den Gebührenbescheid für die Verbesserungsbeiträge der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS). Am 01. Juli 2024 wird die 2. Rate fällig. Diese Fälligkeit ist im genannten Bescheid festgesetzt, es wird keine weitere Zahlungsaufforderung versandt.
Bitte überweisen Sie fristgerecht die zweite Rate. Diese Rate wird nicht abgebucht. Ebenso ist keine Bareinzahlung möglich! Wir bitten um Beachtung.