Frauen in der Grünen Branche - Sondermagazin „Fokus Frau“ jetzt online
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gibt eine Online-Sonderausgabe ihres Mitgliedermagazins „Alles SVLFG“ unter dem Titel „Fokus Frau“ heraus.
Auf 32 Seiten finden Leserinnen und Leser wichtige Impulse für Frauen in der Grünen Branche und passgenaue Angebote für sie in allen Lebensphasen. Zu den Schwerpunktthemen gehören:
Bin ich fürs Alter finanziell abgesichert? Was ist im Falle einer Scheidung oder wenn der Ehemann stirbt? Kinder, Betrieb und die Pflege der Eltern oder Schwiegereltern - wie geht das zusammen? Was tun, wenn alles zu viel wird? Oder besser: Was tun, dass es nicht zu viel wird? Das sind Fragen, die Frauen in der Grünen Branche beschäftigen. Das belegt auch die Studie „Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in der Landwirtschaft“ des Thünen-Instituts und der Universität Göttingen, die durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert sowie vom Deutschen LandFrauenverband e. V. unterstützt wurde.
„Mir ist es ein großes Anliegen, Frauen dafür zu sensibilisieren, ihre persönliche Altersvorsorge und Absicherung für die Wechselfälle des Lebens selbst in die Hand zu nehmen. Die SVLFG hat dazu vom Bundestag einen klaren Auftrag erhalten, den wir sehr gerne umsetzen.
Neben der Bündelung der frauenrelevanten Themen haben wir nun die Chance, die Beratung von Frauen noch stärker in den Fokus zu nehmen“, sagt Juliane Vees, alternierende Vorsitzende der Vertreterversammlung der SVLFG.
Die Online-Version der Ausgabe steht auf der Internetseite zum Download bereit unter www.svlfg.de/infos-fuer-frauen-in-der-gruenen-branche. Hier findet sich auch eine Übersicht zu Services der SVLFG speziell für Frauen, darunter Gesundheitsangebote und Betriebshilfe bei Mutterschutz und Pflege.
Die speziell an Frauen gerichteten Angebote wird die SVLFG weiter ausbauen. So soll es zukünftig eine engmaschigere aktive Rentenberatung und -auskunft, eine Sonderhotline, weitere geschlechterspezifische Gesundheitsangebote und Beratungsleistungen durch Dritte geben.
Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten steigen zusätzlich zur normalen Rentenanpassung zum 01. Juli 2024 unter bestimmten Voraussetzungen.
Nach dem neuen Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz können sich Erwerbsminderungsrenten, die zwischen dem 01. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018
begonnen haben, neben der normalen Rentensteigerung von 4,57 Prozent um einen Zuschlag erhöhen. Auch alle Renten, die auf die oben genannten Renten direkt folgen, zum Beispiel Altersrenten und Witwenrenten, werden entsprechend erhöht. Dies gilt unter be-
stimmten Voraussetzungen auch für Witwen-, Witwer- und Waisenrenten, bei denen kein vorheriger Rentenbezug des bzw. der Verstorbenen vorlag und die in diesem Zeitraum begonnen haben.
Diese zusätzliche Steigerung beträgt für die genannten Renten, die bis zum 30. Juni 2014 begonnen haben, bis zu 7,5 Prozent und für die danach beginnenden bis zu 4,5 Prozent. Die Rentenerhöhung erfolgt automatisch ab Juli 2024. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.
Die entsprechenden Mitteilungen verschickt die SVLFG Mitte Juni.
Unterstützung für Geschädigte durch Hochwasser und Frost
Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sind von den Frost- und Wasserschäden der letzten Monate oder vom aktuellen Hochwasser betroffen. Die wirtschaftlichen Folgen sind in vielen Fällen noch nicht zu greifen.
Die SVLFG bietet Betroffenen folgende Unterstützung an:
Beratung zum Gesundheitsschutz bei Aufräumarbeiten
Die Präventionsmitarbeiter der SVLFG stehen für Beratung zur Verfügung. Die Telefonnummern der Ansprechpartner sind in Bayern die 0561 785-13631, in Baden-Württemberg die 0561 785-16038, in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt die 0561 785-17303, in Thüringen
und in Sachsen die 0561 785-12669. Die Ansprechpartner der Prävention für alle Bundesländer sind auch im Internet aufgeführt unter www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention.
Beitragsstundung (Kontakt: versicherung@svlfg.de oder Telefon 0561 785-0). Mit einem formlosen Antrag können SVLFG-Versicherte eine zinslose Stundung aller fälligen Beiträge bis zur jeweiligen Oktober-Fälligkeit beantragen.
Krisenhotline der SVLFG (Telefon 0561 785-10101)
Hier erhalten SVLFG-Versicherte täglich rund um die Uhr anonym kostenlose Unterstützung von Psychologen (zum Ortstarif).
Mehr Hautkrebsfälle durch UV-Strahlung -
Sonnenschutz ist unerlässlich
Angesichts deutschlandweit steigender Hautkrebserkrankungen ist es unerlässlich, dass sowohl Betriebe als auch Beschäftigte in der Grünen Branche angemessene Maßnahmen zum Sonnenschutz ergreifen.
Die Arbeit im Freien ist ein wesentlicher Bestandteil der grünen Berufe, von der Landschaftsgestaltung bis hin zur Forstwirtschaft. Anlässlich des Tags des Sonnenschutzes am 21. Juni unter dem Motto „Sonnenschutz? Sonnenklar!“ betonen die Sozialpartner der Grünen Branche wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt die hohe Bedeutung des Schutzes vor den schädlichen Auswirkungen durch die UV-Strahlung der Sonne.
UV-Strahlen können Sonnenbrand, Hautschäden und schlimmstenfalls Hautkrebs verursachen. Auch Fußballweltmeister Manuel Neuer ist betroffen: „Ich hatte Hautkrebs im Gesicht. Das war eine schreckliche Diagnose. Belastende Operationen waren damit verbunden“, so der Torhüter der deutschen Nationalmannschaft.
Einfache Maßnahmen, die vor Hautkrebs schützen
Die Sozialpartner appellieren an alle Betriebe und Beschäftigten in der Grünen Branche, diesen Empfehlungen zu folgen und sich selbst sowie ihre Kolleginnen und Kollegen zu schützen. Viele Tipps finden Betriebe im Internet unter www.svlfg.de/sonnenschutz. Die SVLFG bezuschusst bestimmte Sonnenschutzprodukte. Mehr Informationen hierüber gibt es unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern.
Unter www.sonnenschutz-sonnenklar.info/tag-des-sonnenschutzes/ finden sich Informationen zum Tag des Sonnenschutzes.