Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung–BayGV) Richtwertfestsetzung nach dem Stand vom 01.01.2024
Der Gutachterausschuss des Landratsamtes Bamberg hat die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen, Gewerbeflächen sowie Ackerflächen (normale Güte) nach dem Stand vom 01.01.2024 neu ermittelt. Die Bodenrichtwerte liegen gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV ab 24.06.2024 im Rathaus in Scheßlitz, I. Stock Zimmer 16, für die Dauer eines Monats zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Es besteht weiterhin nach § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB das Recht, außerhalb der Auslegungsfrist bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Bamberg Auskunft über die Richtwerte einzuholen.