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Scheßlitzer Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Scheßlitz
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Aufruf zur Großviehanmeldung 2024

Aufruf zur Großviehanmeldung 2024

Nach § 10 der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Scheßlitz können Gebührenpflichtige, wie z.B. Landwirte, beantragen, für nachweislich auf dem Grundstück verbrauchte oder zurückgehaltene Wassermengen, von der Pflicht zur Zahlung der Einleitungsgebühr teilweise befreit zu werden.

Der Nachweis der verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen.^Das bedeutet, dass die betroffenen Viehhalter in den Stadtteilen, die bereits an eine biologische Kläranlage angeschlossen sind, verpflichtet sind, der Stadt Scheßlitz Angaben über die Tierart, das Alter und auch das Gewicht des gehaltenen Viehs zu machen. Maßgebend ist die am 01. Juli des Abrechnungsjahres gehaltene Viehmenge. Eine Anrechnung der Großviehstückzahlen auf die Einleitungsgebühr des jeweiligen Abrechnungsjahres ist nur möglich, wenn der Stadt Scheßlitz bis zum 15. August 2024 die Viehmengen auf dem unterschriebenen Vordruck der Stadt Scheßlitz mitgeteilt wurden. Wir bitten, den Abgabetermin unbedingt einzuhalten und weisen darauf hin, dass sich die Stadt Scheßlitz das Recht vorbehält, die Angaben zu überprüfen.

Der Vordruck (s. nächste Seite) kann auch auf der Internetseite der Stadt Scheßlitz (www.schesslitz.de –Informationen aus dem Rathaus – weitere Mitteilungen) aufgerufen und dann ausgedruckt werden, sowie im Rathaus Scheßlitz auf Zimmer 5 oder am Info-Schalter im Erdgeschoss, abgeholt werden.

Rückfragen bitte an Frau Walonka per E-Mail unter der Adresse silke.walonka@schesslitz.de oder während der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 09542/9490-16.