Titel Logo
Scheßlitzer Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Scheßlitz
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung des Schulverbandes Schesslitz-Grundschule, Landkreis Bamberg

Für das Haushaltsjahr 2024

Die Schulverbandsversammlung des Schulverban­des Scheßlitz-Grundschule hat am 25.04.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 be­schlossen.

Von der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 20.06.2024 Nr. 11.1-941.3 Kenntnis genommen. Sie enthält keine ge-nehmigungspflichtigen Teile und wird nachstehend gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekanntgemacht.

Der Haushaltsplan liegt vom Tag nach der Veröf­fentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Scheßlitz während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Haushaltssatzung

des Schulverbandes Scheßlitz - Grundschule

(Landkreis: Bamberg )

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinan­zierungsgesetzes – BaySchFG -, Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 840.700,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 158.500,00 € festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investiti­onsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaus-halt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1.

Verwaltungsumlage

1.1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 558.100,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

1.2.

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2023 auf 263 Verbandsschüler festgesetzt.

1.3.

Die Verwaltungsumlage wird je Verbands­schüler auf 2.122,0532 € festgesetzt.

2.

Investitionsumlage

2.1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 0,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).

2.2.

Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2023 mit insgesamt 263 Verbandsschülern zu Grunde gelegt.

2.3.

Die Investitionsumlage wird je Verbands­schüler auf 0,0000 € festgesetzt.

3.

Umlage der Schülerbeförderungskosten

3.1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedecke Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben der Schülerbeförderung wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 99.350,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler mit Beförderungsanspruch (Fahrschüler) auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

3.2.

Der Berechnung der Umlage der Schülebeförderungskosten wird die Schülerzahl mit Beförderungsanspruch nach dem Stand vom 1. Oktober 2023 mit insgesamt 121 Fahrschülern zu Grunde gelegt.

3.3.

Die Umlage der Schülerbeförderungskosten wird je Fahrschüler auf 821,0744 € festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzei­tigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushalts­plan wird auf 140.100,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Scheßlitz, 01.07.2024
Schulverband Scheßlitz - Grundschule
Roland Kauper
Schulverbandsvorsitzender