Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Scheßlitz-Grundschule hat am 25.04.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Von der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 20.06.2024 Nr. 11.1-941.3 Kenntnis genommen. Sie enthält keine ge-nehmigungspflichtigen Teile und wird nachstehend gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekanntgemacht.
Der Haushaltsplan liegt vom Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Scheßlitz während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.
des Schulverbandes Scheßlitz - Grundschule
(Landkreis: Bamberg )
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG -, Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 840.700,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 158.500,00 € festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaus-halt werden nicht festgesetzt.
| 1. | Verwaltungsumlage | |
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| 1.1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 558.100,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage). |
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| 1.2. | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2023 auf 263 Verbandsschüler festgesetzt. |
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| 1.3. | Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.122,0532 € festgesetzt. |
| 2. | Investitionsumlage | |
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| 2.1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 0,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage). |
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| 2.2. | Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2023 mit insgesamt 263 Verbandsschülern zu Grunde gelegt. |
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| 2.3. | Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0,0000 € festgesetzt. |
| 3. | Umlage der Schülerbeförderungskosten | |
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| 3.1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedecke Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben der Schülerbeförderung wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 99.350,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler mit Beförderungsanspruch (Fahrschüler) auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. |
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| 3.2. | Der Berechnung der Umlage der Schülebeförderungskosten wird die Schülerzahl mit Beförderungsanspruch nach dem Stand vom 1. Oktober 2023 mit insgesamt 121 Fahrschülern zu Grunde gelegt. |
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| 3.3. | Die Umlage der Schülerbeförderungskosten wird je Fahrschüler auf 821,0744 € festgesetzt. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 140.100,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.