Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Scheßlitz-Hauptschule hat am 22.04.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Von der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 25.06.2024 Nr. 11.1-941.3 Kenntnis genommen. Sie enthält keine ge-nehmigungspflichtigen Teile und wird nachstehend gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekanntgemacht.
Der Haushaltsplan liegt vom Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Scheßlitz während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG -, Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 867.350,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 131.350,00 €
festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaus-halt werden nicht festgesetzt.
| 1. Verwaltungsumlage | |
| 1.1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 551.600,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage). |
| 1.2. | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2023 auf 142 Verbandsschüler festgesetzt. |
| 1.3. | Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.884,5070 € festgesetzt. |
| 2. Investitionsumlage | |
| 2.1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 0,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage). |
| 2.2. | Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2023 mit insgesamt 142 Verbandsschülern zu Grunde gelegt. |
| 2.3. | Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0,00 € festgesetzt. |
| 3. Umlage der Schülerbeförderungskosten | |
| 3.1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben der Schülerbeförderung wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 82.500,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler mit Beförderungsanspruch (Fahrschüler) auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. |
| 3.2. | Der Berechnung der Umlage der Schülerbeförderungskosten wird die Schülerzahl mit Beförderungsanspruch nach dem Stand vom 1. Oktober 2023 mit insgesamt 100 Fahrschülern zu Grunde gelegt. |
| 3.3. | Die Umlage der Schülerbeförderungskosten wird je Fahrschüler auf 825,0000 € festgesetzt. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 144.500,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.