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Scheßlitzer Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Scheßlitz
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bodenrichtwerte

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung–BayGaV) Richtwertfestsetzung nach dem Stand vom 01.01.2026

Der Gutachterausschuss des Landratsamtes Bamberg hat die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen, Gewerbeflächen sowie Ackerflächen (normale Güte) nach dem Stand vom 01.01.2026 neu ermittelt. Die Bodenrichtwerte liegen gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV ab 20.07.2026 im Rathaus in Scheßlitz, Neumarkt 6, OG 1, für die Dauer eines Monats zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Es besteht weiterhin nach § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB das Recht, außerhalb der Auslegungsfrist bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Bamberg Auskunft über die Richtwerte einzuholen.

Der Zugang zu den Bodenrichtwerten erfolgt auch in digitaler Form über den BayernAtlas unter www.bodenrichtwerte.bayern.de.

Michael Dippold, Erster Bürgermeister