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Scheßlitzer Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Scheßlitz
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Klarstellung

Sanierung des Flurkreuzesan der Windischlettener Linde

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den letzten Wochen sind in der Großgemeinde Scheßlitz verstärkt Gerüchte bzw. unvollständige Informationen über die Sanierung des Flurkreuzes an der Windischlettener Linde im Umlauf.

Dies führt zur erheblichen Verunsicherung und Unfrieden in der Bürgerschaft.

Ebenso wurden viele Behörden und Verwaltungen mit großem Zeitaufwand mit der Überprüfung einer Maßnahme, die korrekt mit allen notwendigen Beteiligten abgestimmt wurde, beansprucht.

Hiermit möchten wir die Bürgerschaft über den wirklichen Verlauf dieses Bauvorhabens informieren.

Das Flurkreuz (Eigentümer die Stadt Scheßlitz, wie auch die Grundstücksfläche) ist durch die Wurzelanläufe der alte Linde, übrigens ein herausragendes eingetragenes Naturdenkmal, dermaßen in Schieflage gebracht worden, dass eine Sicherung notwendig wurde.

Erstens wegen der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers, zweitens zur Sicherung des Flurkreuzes selbst, dass durch einen Umsturz möglicherweise zu Schaden kommt.

Deshalb wurde mit der Beteiligung der Stadt Scheßlitz, des Vermessungsamtes Bamberg, des Amtes für Denkmalpflege, des Landratsamtes Bamberg – Fachbereich 42.1 – Umweltschutz – Naturschutz, einer Fachfirma für Steinmetzarbeiten und des Vorstandes der Jagdgenossenschaft Windischletten das Sanierungsvorhaben besprochen.

Der neue bestmögliche Standort (ca. 10 m vom alten Standort) nach Sicherung und Restaurierung wurde festgelegt und mit den verschiedensten Auflagen (z.B. die Einbindung eines Baumgutachters, schriftlich belegbar) zur Beantragung der Fördermaßnahme vorbereitet.

Ein wichtiger Punkt musste unter allen Umständen durch Vorgabe der Untere Naturschutzbehörde am LRA Bamberg erfüllt werden – der alte Sockel darf nicht entfernt oder bewegt werden, sonst würde dies zu Schäden am Wurzelwerk des Naturdenkmals führen.

Nach Förderzusage im Dezember 2022 durch ILE- Jura-Scheßlitz e. V. (Regionalbudget) wurde dieses Vorhaben in der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft am 24.03.2023 genehmigt und die Arbeiten in Auftrag gegeben.

Verschiedene Arbeitsabschnitte sind schon durchgeführt, in Rechnung gestellt und bezahlt worden.

Jeder kann oder konnte sich über das Vorhaben direkt bei der Stadt Scheßlitz oder des Vorstandes der Jagdgenossenschaft Windischletten informieren und sollte sich nicht durch ungenügende Informationen irritieren lassen.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Stadt Scheßlitz
Jagdvorsteherin, Jagdgenossenschaft Windischletten
1.Bgm. Roland Kauper
Angelika Morgenroth