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Scheßlitzer Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Scheßlitz
Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Point-ID Gerät ab sofort im Rathaus Scheßlitz im Einsatz

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen für Ausweis- und Passanträge ausschließlich digitale Lichtbilder angenommen werden. Papierfotos oder selbst hochgeladene Dateien sind nicht mehr zulässig.

Folgende Möglichkeiten zur Erstellung und Übermittlung eines digitalen Lichtbildes stehen zur Verfügung:

1. Direkt in der Gemeindeverwaltung

Sie haben die Möglichkeit, das digitale Lichtbild vor Ort in der Stadt Scheßlitz gegen eine Gebühr von 6,00 € anfertigen zu lassen.

Dieses digitale Lichtbild kann ausschließlich für die Erstellung des Ausweisdokuments genutzt werden.

Eine weitere Nutzung des Lichtbildes außerhalb der Gemeinde ist nicht möglich!

Bitte beachten Sie: Bei Babys und Kleinkinder kann es zu Schwierigkeiten bei der Erstellung des Lichtbildes kommen.

Die Erstellung durch zertifizierte Fotografinnen und Fotografen bzw. durch einen Drogeriemarkt wird empfohlen.

2. Zertifizierte Fotografinnen und Fotografen

Viele Fotostudios sind bereits technisch in der Lage, das Lichtbild digital direkt an unsere Behörde zu übermitteln. Achten Sie bitte darauf, dass es sich um zertifizierte Anbieter handelt, die dieses Übermittlungsservice anbieten.

3. Digitale Lichtbilderstellung im Drogeriemarkt

In einigen Drogeriemärkten ist ebenfalls eine digitale Erstellung und Übermittlung des Lichtbildes möglich. Auch diese Bilder können in unserem System verarbeitet werden.