Alljährlich werden an die Stadtverwaltung Fragen von Bürgern gerichtet, zu welcher Tageszeit Rasenmäher oder sonstige, erheblichen Lärm verursachende Arbeiten erledigt werden dürfen.
Grundsätzlich gilt die allgemeine Nachtruhe zwischen 22.00 und 06.00 Uhr.
In dieser Zeit sind alle lärmverursachenden Belästigungen, die die Nachtruhe stören können, verboten.
Ruhestörende Arbeiten sollten, wenn diese nötig und nicht vermieden werden können, ab Montag nur in der Zeit von 07.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 20.00 Uhr ausgeführt werden. Samstag von 07.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr.
Vermeiden Sie somit bitte in der Mittagszeit von 12.00 bis 14.00 Uhr und während der Ruhezeiten ab 20.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr an Samstagen die ruhestörenden Arbeiten im Haus- und Heimwerkbereich, wie klopfen, hacken, hämmern, bohren und im Gartenbereich das Verwenden von Rasenmäher, Freischneider, Grastrimmer, Motorpumpen, Laubsauger usw.
Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir einerseits um die Vernunft jedes Einzelnen, sich an die Ruhezeiten zu halten, andererseits aber um etwas Toleranz dem Anderen gegenüber.
Vielen Dank!