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Scheßlitzer Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Scheßlitz
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Zahlungsaufforderung

Am 18.08.2025 werden - nach den zuletzt ergangenen Bescheiden - zur Zahlung fällig:

  • Grundsteuer
  • Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadt Scheßlitz erfolgen:

Sparkasse Bamberg

IBAN: DE54 7705 0000 000 0160119

BIC: BYLADEM1SKB

VR Bank Bamberg – Forchheim eG

IBAN: DE75 7639 1000 000 8911363

BIC: GENODEF1FOH

Es wird gebeten, bei Überweisungen unbedingt die auf dem Bescheid angedruckte Finanzadresse anzugeben, damit Fehlbuchungen und unnötige Rückfragen vermieden werden.

Diese Zahlungsaufforderung gilt nicht für Gebührenpflichtige, die am Bankabbuchungsverfahren teilnehmen.

Finanzverwaltung - Stadt Scheßlitz