Der Stadtrat der Stadt Scheßlitz hat am 08.07.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 05.08.2025, Nr. 11.1-941.2 rechtsaufsichtlich genehmigt und wird nachstehend gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 1 GO amtlich bekanntgemacht.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 der Stadt ScheSSlitz
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
— 23.990.100,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
— 34.007.000,00 €
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf — 7.324.900,00 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf — 3.998.300.00 €
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern betragen gemäß Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Stadt Scheßlitz vom 11.12.2024:
| 1. | Grundsteuer | |
|
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 235 v.H. |
|
| b) für die Grundstücke (B) | 235 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. |
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Stadtverwaltung, Rathaus, Stadtkämmerei öffentlich aus. Sie können innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.