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Scheßlitzer Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Scheßlitz
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Schesslitz, Landkreis Bamberg für das Haushaltsjahr 2025

Der Stadtrat der Stadt Scheßlitz hat am 08.07.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 05.08.2025, Nr. 11.1-941.2 rechtsaufsichtlich genehmigt und wird nachstehend gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 1 GO amtlich bekanntgemacht.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 der Stadt ScheSSlitz

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

 —  23.990.100,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

 —  34.007.000,00 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

wird auf  —  7.324.900,00 €

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von

Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf — 3.998.300.00 €

festgesetzt.

§ 5

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Scheßlitz, 08.08.2025
Roland Kauper
1. Bürgermeister

Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern betragen gemäß Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Stadt Scheßlitz vom 11.12.2024:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

235 v.H.

b) für die Grundstücke (B)

235 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Stadtverwaltung, Rathaus, Stadtkämmerei öffentlich aus. Sie können innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.