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Scheßlitzer Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Scheßlitz
Ausgabe 18/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern sowie Reinigung der Straßen und Straßenrinnen

Bei der Stadt Scheßlitz gingen in letzter Zeit vermehrt Mitteilungen über zugewachsene Gehwege und in den Verkehrsraum ragende Bäume und Sträucher ein. Hierzu wird auf folgendes hingewiesen:

Der regelmäßige Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern an der Grundstücksgrenze zu öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist Pflicht für die Grundstücksbesitzer, um eine Behinderung für Rettungs-, Ver-, Entsorgungs- und Straßenreinigungsfahrzeuge durch überhängende Äste und Zweige zu vermeiden.

Außerdem ist sorgfältig darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, - spiegel und Straßenbeleuchtung nicht durch Büsche und Bäume verdeckt werden. Verdeckte Verkehrszeichen können dafür verantwortlich sein, dass eine erhebliche Unfallgefahr entsteht. Private Anpflanzungen sind deshalb so zurückzuschneiden, dass die Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern ständig rechtzeitig ohne Sehbeeinträchtigung wahrgenommen werden können.

Des Weiteren bitten wir alle Grundstückseigentümer um die Reinhaltung der Gehwege und Straßenrinnen, sowie Entfernung von Gras und Unkraut aus den Straßenrinnen. Bitte werfen Sie auch einen kurzen Blick in den Straßensinkkasten. Sollte dieser verschmutzt sein, bitte entleeren Sie ihn, sodass beim nächsten Unwetter das Regenwasser ungehindert abfließen kann. Auch dies gehört zu den Aufgaben der Grundstücksanlieger!

Stadt Scheßlitz
-Ordnungsamt-