Liebe Verkehrsteilnehmer,
aufgrund der aktuellen Baumaßnahme in der Hauptstraße wird die Durchfahrt zur Schwemme jetzt gerne als Abkürzung genutzt.
Bitte beachten Sie, dass in der Schwemme wegen der Nähe zum Kindergarten Eltern mit kleinen Kindern unterwegs sind.
Es wurden bereits von der Stadt Scheßlitz Gefahrzeichen aufgestellt, die darauf hinweisen.
Es wird in Erinnerung gerufen, dass die Schwemme ein verkehrsberuhigter Bereich ist und nachfolgende Regelungen gelten:
| • | Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren. |
| • | Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. |
| • | Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden. |
| • | Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. |
| • | Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. |
| • | Beim Befahren eines verkehrsberuhigten Bereichs bestehen für einen Fahrzeugführer besondere Sorgfaltspflichten, insbesondere muss er sich auf die Möglichkeit einrichten, dass Kinder plötzlich die Fahrbahn betreten können. |
Vorfahrtsregelung:
Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße einfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; der verkehrsberuhigte Bereich ist in jedem Fall untergeordnet.