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Scheßlitzer Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Scheßlitz
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Räum- und Streupflicht im Winter

In Hinblick auf die aktuelle Jahreszeit möchte die Stadt Scheßlitz auf die Räum- und Streupflicht hinweisen.

Nach der derzeit geltenden Straßenreinigungssatzung sind die Gehwege vor den Grundstücken durch die Grundstückseigentümer oder -besitzer von Schnee zu räumen. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte sind die Gehwege rechtzeitig mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln, zu bestreuen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig.

Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.

Die Verpflichtungen gelten für die Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr (an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen v. 8.00 bis 20.00 Uhr).

Stadt Scheßlitz
-Ordnungsamt-