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Scheßlitzer Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Scheßlitz
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Grabschmuck an den Urnenwänden

Auf unseren Friedhöfen ist immer häufiger zu beobachten, dass Angehörige auf oder an den Urnenwänden Blumen, Kerzen oder Figuren abstellen. Für diesen Zweck sind die Urnenwände jedoch nicht vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass Halterungen für Blumen, Blumenvasen, Kerzen und dergleichen an den Urnenwänden nicht zugelassen sind.

Beim Erwerb einer Urnennische hat man sich bewusst für eine pflegearme Bestattungsvariante entschieden und man muss hier natürlich auch berücksichtigen, dass die aufgestellten Dekorationen nicht von jedem Eigentümer der Urnennischen gewünscht sind.

Alle Angehörigen, die etwas auf oder vor einer Urnenwand abgestellt oder angebracht haben, werden daher gebeten, diese Gegenstände innerhalb der nächsten Tage zu entfernen. Bitte auch verwelkte Blumen, abgebrannte Kerzen usw. beseitigen.

Ab Januar 2025 werden Mitarbeiter der Stadt die Urnenwände in regelmäßigen Abständen kontrollieren und abgestellte Gegenstände entfernen, die Blumen und Schalen anlässlich einer Beisetzung werden spätestens 14 Tage nach diesem Termin entfernt.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihre Friedhofsverwaltung