Titel Logo
Scheßlitzer Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Scheßlitz
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen - Aus dem Rathaus - Quartalszahlung / Zahlungsaufforderung

Am 17.02.2025 werden - nach den zuletzt ergangenen Bescheiden - zur Zahlung fällig:

  • Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
  • Wasser- und Kanalgebühren

Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadt Scheßlitz erfolgen:

Sparkasse Bamberg

IBAN: DE54 7705 0000 000 0160119

BIC: BYLADEM1SKB

VR Bank Bamberg – Forchheim eG

IBAN: DE75 7639 1000 000 8911363

BIC: GENODEF1FOH

Es wird gebeten, bei Überweisungen unbedingt die auf dem Bescheid angedruckte Finanzadress-Nummer anzugeben, damit Fehlbuchungen und unnötige Rückfragen vermieden werden.

Diese Zahlungsaufforderung gilt nicht für Gebührenpflichtige, die am Bankabbuchungsverfahren teilnehmen.

Finanzverwaltung - Stadt Scheßlitz