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Scheßlitzer Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Scheßlitz
Ausgabe 4/2026
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Kommunalwahl am 08.03.2026

Die Briefwahlunterlagen können frühestens ab Montag, den 16.02.2026 durch die Stadt Scheßlitz versandt werden.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr in der Stadtverwaltung, Neumarkt 6, Scheßlitz schriftlich, mündlich, nicht aber fernmündlich, beantragt werden.

Der Wahlbenachrichtigungsbrief mit dem Antrag auf Briefwahl ist vollständig ausgefüllt vorzulegen. Nicht oder unvollständig ausgefüllte Anträge müssen zurückgewiesen werden.

Über unser Bürgerserviceportal auf der Website der Stadt Scheßlitz, können Sie ab Montag, 02.02.2026 die Briefwahlunterlagen bequem elektronisch beantragen (www.schesslitz.de), die Unterlagen gehen Ihnen dann per Post zu.

Falls Sie die Briefwahlunterlagen auch für die ggf. stattfindende Stichwahl beantragen möchten, überprüfen Sie, dass der Haken gesetzt wurde.

Werden die Unterlagen nicht selbst abgeholt, muss der Entgegennehmende durch eine schriftliche Vollmacht (siehe Wahlbenachrichtigungsbrief) nachweisen, dass er dazu berechtigt ist, dies gilt auch für Ehegatten. Liegt keine Vollmacht vor, dürfen die Briefwahlunterlagen nicht ausgehändigt werden.

Bitte bedenken Sie, dass Ihre Stimmabgabe (roter Wahlbrief) rechtzeitig bis Sonntag, den 08.03.2026 18:00 Uhr im Rathaus, Neumarkt 6, Scheßlitz eingegangen sein muss.

Probestimmzettel:

Sie haben die Möglichkeit, sich bereits im Vorfeld der Gemeinderatswahl am 08. März 2026 mit einem interaktiven Probestimmzettel vertraut zu machen und Ihre persönliche Stimmenverteilung auszuprobieren. Dabei handelt es sich ausschließlich um eine unverbindliche Testanwendung!

Der interaktive Probestimmzettel soll Ihnen dabei helfen zu prüfen, ob Ihre geplante Stimmenverteilung zu einem gültigen Stimmzettel führt.

Den Probestimmzettel finden Sie unter www.schesslitz.wahlen.inixmedia.de/GR2026/probestimmzettel.html

Ihr Wahlamt