in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Bamberg und den Strafkammern des Landgerichts Bamberg
1. Der Stadtrat hat in der Sitzung am 14.03.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Bamberg und das Amtsgericht Bamberg gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 24.04.2023 während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
(Scheßlitz, Hauptstr. 34, Zimmer 17 OG)
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (Stadtverwaltung, Hauptstr. 34, Zimmer 17 OG)
Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.