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Scheßlitzer Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Scheßlitz
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verschmutzte Straßen durch die Landwirtschaft und Baustellenfahrzeuge

Mit dem Beginn des schönen Wetters hat für viele Baufirmen und Landwirte die Bau -und Ackerzeit wieder begonnen.

Angesichts der anhaltend nassen Witterungslage bringt das Befahren der Baustellen und Ackerflächen das Risiko mit sich, dass an den Flächenzufahrten die Straßen stark verschmutzt werden.

Für die Reinigung der verschmutzten Straßen sind die Baufirmen und die Landwirte verantwortlich.

Dies muss möglichst unverzüglich geschehen.

Laut § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Verschmutzung der Straßen verboten, da dadurch der Verkehr gefährdet wird.

Werden die Straßen doch verschmutzt, muss der Verursacher diese unverzüglich reinigen.

Kommt die Baufirma oder der Landwirt seiner Verpflichtung zur Reinigung und Beschilderung der Gefahrenstelle nicht nach, können die Arbeiten gestoppt werden. Bei Unfällen, die auf die Verunreinigungen zurückzuführen sind, haften die Verursacher in vollem Umfang.

Bis zur unverzüglichen Reinigung sind die verschmutzen Fahrbahnen für die anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar mit Schildern als Gefahrenstelle kenntlich zu machen.

Keine Baufirma oder Landwirte verunreinigen absichtlich die Straßen.

Dies passiert zwangsläufig durch die laufenden Arbeitsprozesse und wird in der Regel schnellstmöglich beseitigt.

Bitte achten sie daher auf verschmutze Straßen, Warnhinweise und das Reinigungspersonal auf der Straße.

Mit ein bisschen Rücksichtnahme und der Verringerung der Geschwindigkeit kommen alle gut und sicher nach Hause.