In der Jahreshauptversammlung am 01.04.2023 wurde bezüglich der Verwendung des Jagdpachtschillings für 2023 folgender Beschluss gefasst:
| - | Die Landfrauen erhalten einen angemessenen Betrag. |
| - | Jeder anwesende Jagdgenosse erhält Zehrgeld. |
| - | Der restliche Jagdpachtschilling wird für den Unterhalt der Gemeinschaftsmaschinenhalle und der Gemeinschaftsmaschinen verwendet. |
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.