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Scheßlitzer Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Scheßlitz
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

über das Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Photovoltaik-Anlage Wiesengiech“

Der Stadtrat der Stadt Scheßlitz beschloss in seiner Sitzung vom 5. Juni 2018 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet „Photovoltaik-Anlage Wiesengiech“ in der Fassung vom 5. Juni 2018 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.

Dies wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Begründung kann im Rathaus der Stadt Scheßlitz, Hauptstraße 34, Bauamt, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft.

Auf Folgendes wird hingewiesen:

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Scheßlitz geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 43 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Scheßlitz, den 13.04.2023