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Scheßlitzer Anzeiger - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Scheßlitz
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Zur Aufklärung und Information bieten die 11 Seniorenzentren der Seniotel Pflegedienst gGmbH ab März Vorträge zum Thema „Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“ für Pflegende, Angehörige und alle Interessierten an.

Wer vertritt Sie, wenn Sie nicht können? Ohne Vollmachten ist man im Fall der Fälle fremdbestimmt. Leider haben rund 90 Prozent der Menschen dies nicht erledigt. Mit einer Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung wird eine andere Person legitimiert, für einen entscheiden und handeln zu können, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. In einer Patientenverfügung werden die eigenen Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Wiederbelebung und konkreten medizinischen Behandlungen und Maßnahmen festgelegt. Was bei diesen Vollmachten bzw. Verfügungen alles zu beachten ist, welche Kriterien notwendig sind um sie rechtskonform zu machen, erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Vortrag „Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“ am 28. April um 18:00 Uhr in der Juraklinik Scheßlitz, Konferenzraum 1 OG, Oberend 29 in 96110 Scheßlitz. Der Vortrag wird vom Rummelsberger Betreuungsverein durchgeführt.

Der Vortrag ist kostenfrei und bedarf keiner Anmeldung. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

Gemeinnützige Krankenhausgesellschaft

des Landkreises Bamberg mbH

Oberend 29

96110 Scheßlitz

Ansprechpartner für die Redaktionen:

Christiane Schlereth

Tel. 09542 779 112

Fax 09542 779 199

Email: c.schlereth@gkg-bamberg.de