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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 1/2024
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

vom Donnerstag, 08. Dezember 2023

TOP 01

Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Wasserversorgung "Markt Erlbacher Gruppe" über die Refinanzierung der Erschließung von Neubaugebieten

Sachvortrag:

Der Zweckverband hat in der letzten Zweckverbandssitzung am 18.11.2023 einen Vertragsentwurf gebilligt, der in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Meyerhuber aus Ansbach erarbeitet wurde, und die Refinanzierung von Erschließungsmaßnahmen zwischen den Zweckverband und den Mitgliedsgemeinden regeln soll.

Der Zweckverband droht bei Erschließung von Neubaugebieten immer mehr in eine finanzielle Schieflage zu geraten.

Zum einen muss der Zweckverband die Erschließungsmaßnahmen in Neubaugebieten vorfinanzieren. Bis alle Bauplätze verkauft sind und somit die Grundstückseigentümer zahlen, kann es dauern.

Zum anderen reichen die Erschließungsbeiträge, die bereits jetzt schon hoch sind, nicht mehr zur Kostendeckung aus.

Die Beiträge belaufen sich derzeit auf 2,07 Euro pro m² Grundstücksfläche und 5,96 Euro pro m² zulässiger Geschossfläche. Das ergibt ca. 4000,00 Euro pro durchschnittlichen Bauplatz.

Defizite bei den Zweckverbänden müssten auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt werden.

Um dies alles zu vermeiden gelten nun folgende wesentliche Regelungen:

§ 1 Absatz 1

Werden gem. § 4 der Vereinbarung die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit von Grundstücken geschaffen, die noch nicht durch die Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes erschlossen sind, ist es grundsätzlich Aufgabe des Zweckverbandes, die Erschließung durch die Wasserversorgungseinrichtung herzustellen, § 123 Abs. 1 BauGB i.V.m der Zweckverbandsatzung.

Ein Rechtsanspruch der Mitgliedsgemeinde auf Erschließung durch den Zweckverband besteht nicht, § 123 Abs. 3 BauGB. Der Zweckverband entscheidet ob, wann und wie die Erschließung durch den Zweckverband durchgeführt wird.

Lehnt der Zweckverband die Durchführung der Erschließung ganz oder innerhalb der von der Mitgliedsgemeinde gewünschten zeitlichen Vorgaben ab, hat die Mitgliedsgemeinde das Recht, die Erschließungsaufgabe des Zweckverbandes zu übernehmen oder von einem geeigneten, zuverlässigen Dritten übernehmen zu lassen (Gemeinde oder kurz: Vorhabensträger).

Bei begrenzten Erschließungsmaßnahmen, mit z.B. 4 Bauplätzen, übernimmt der Zweckverband die Erschließung. Bei größeren Vorhaben (ab 20 Bauplätze) könnte der Zweckverband die Erschließung ablehnen und der Vorhabensträger könnte diese Aufgabe übernehmen oder einem geeigneten Dritten übergeben.

Gleichlautende Regelungen hat der Abwasserzweckverband Oberes Zenntal auch getroffen, diesem gehört die Gemeinde Trautskirchen allerdings nicht an.

Beschluss:

Der Gemeinderat billigt die vorliegende Vereinbarung zur Refinanzierung von Unterdeckungen zwischen dem Zweckverband Wasserversorgung Markt Erlbacher Gruppe und den Mitgliedsgemeinden vollinhaltlich. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, diese zu unterzeichnen.

TOP 02

Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Wasserversorgung "Markt Erlbacher Gruppe" über die kommunale Zusammenarbeit

Sachvortrag:

Bürgermeister Wirth informiert über eine neue Vereinbarung des Zweckverbandes Wasserversorgung „Markt Erlbacher Gruppe“:

Für die Festsetzung und Einhebung der Wasserverbrauchsgebühr des Zweckverbandes Wasserversorgung „Markt Erlbacher Gruppe“ nach der Beitrags- und Gebührensatzung des Verbandes (einschließlich der damit verbundenen Kassengeschäfte), erstattete der Zweckverband bisher 1,50 Euro pro Zähler und Jahr an die Gemeinde Trautskirchen.

Durch die Zweckvereinbarung vom 20.11.2023 wurde dieser Betrag auf 2,00 Euro pro Zähler angehoben. Die Vereinbarung wird zum 01.01.2024 wirksam.

Beschluss:

Der Gemeinderat billigt die vorliegende Vereinbarung über die Erhebung von Wassergebühren zwischen dem Zweckverband Wasserversorgung Markt Erlbacher Gruppe und den Mitgliedsgemeinden vollinhaltlich. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, diese zu unterzeichnen.

TOP 03

Bauantrag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Abstellraum

Sachvortrag:

Die Bauherren planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Abstellraum auf der Fl.Nr. 82/3 (Nähe Türkeiplatz).

Das Bauvorhaben befindet sich im nicht beplanten Bereich und somit gibt es keinen Bebauungsplan mit einschlägigen Vorschriften.

Die Gemeinde wird um Erklärung des gemeindlichen Einverständnisses gebeten.

In der Sitzung am 26.05.2023 hatte der Gemeinderat bezüglich einer inhaltsgleichen Bauvoranfrage einen positiven Beschluss gefasst.

Nach kurzer Beratung fasst man folgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Gemeinderat erhebt keine Einwände gegen das Bauvorhaben.

Die baufachliche Prüfung obliegt dem Landratsamt.

TOP 04

Bericht des Bürgermeisters

Sachvortrag:

Bürgermeister Wirth nimmt die letzte Sitzung in diesem Jahr zum Anlass auf das vergangene Jahr zurückzublicken:

Sowohl national, als auch global gesehen war es ein schwieriges Jahr mit Krisen und Kriegen. Trotzdem sollte man gerade deshalb mit etwas Optimismus zurückblicken.

Ein Blick in seinem Terminkalender zeigt: Das gemeinschaftliche Miteinander und das gesellige Leben in Trautskirchen sind zum Glück zurück. Er bedankt sich ganz herzlich für die großartige Leistung unserer Vereine und Institutionen.

Im vergangenen Jahr konnten in der Gemeinde Trautskirchen auch einige Projekte umgesetzt werden:

Die Einzelhändler konnten im Februar ihre Geschäfte eröffnen und bieten uns die langersehnten und guten Einkaufsmöglichkeiten.

Der Freiwilligen Feuerwehr konnte das Löschfahrzeug TSF-Logistik übergeben werden und die Attraktivität unseres Spiel- und Freizeitplatzes konnte durch die Inbetriebnahme einer Kneipp-Anlage noch erhöht werden.

Die Aufgaben für das kommende Jahr sind nicht minder herausfordernd. Die Inbetriebnahme des Alten Schulhauses als wesentlicher Teil der Kindertagesstätte und die Sanierung der Kläranlage stehen im Mittelpunkt.

Er bedankt sich bei allen Mitgliedern des Gemeinderates, der 2. und 3. Bürgermeisterin und den Ortsteilbeauftragten, sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus, Bauhof und Kläranlage sehr herzlich für ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit.

Er wünscht allen erholsame und besinnliche Weihnachten, einen guten Start ins neue Jahr und ein friedliches, erfolgreiches und vor allem gesundes neues Jahr 2024.

2. Bürgermeisterin Anja Raatz ergreift ebenfalls das Wort und wünscht Werner Wirth entspannte Weihnachtsfeiertage. Sie bedankt sich im Namen aller Gemeinderäte für sein Engagement, für sein offenes Ohr und dass er immer versucht alles „unter einem Hut zur bringen“.

TOP 05

Allgemeine Aussprache

Sachvortrag:

1. Regionalbudget 2024

Gemeinderat Christian Hammerer berichtet kurz über die Vergabesitzung bzgl. der eingereichten Projekte Regionalbudget 2024.

Er hatte als Vertreter der Vereine der Kommunalen Allianz teilgenommen. Die Projekte sind zwingend im vorgegebenen Zeitrahmen umzusetzen, da anderenfalls Fördergelder verfallen. Dies ist bedauerlicherweise 2023 in anderen Gemeinden passiert.

Alle von der Gemeinde Trautskirchen eingereichten Projekte werden erfreulicherweise mit 80% gefördert.

TOP 06

Erwerb Flurnummer 120/11 Gemarkung Trautskirchen

Sachvortrag:

In der nichtöffentlichen Sitzung am 30.11.2023 diskutierte der Gemeinderat ausführlich über den Erwerb des Sparkassengebäudes in Trautskirchen. Es handelt sich um das Grundstück mit der Flurnummer 2, Gemarkung Trautskirchen, für den nun weitere Kaufinteressenten aufgetreten sind.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Kaufvertragsentwurf des Notars Simon Meyer aus Markt Erlbach.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück mit der Fl.nr. 2, Gemarkung Trautskirchen, von der Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d.Aisch zum Preis von 319.000,00 Euro zu erwerben und stimmt den vorliegenden Vertragsentwurf vollinhaltlich zu. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt den Notarvertrag zu unterzeichnen.