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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 1/2024
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

vom Donnerstag, 23. November 2023

TOP 01

Exkursion Heizzentrale Neuhof/Zenn mit Johannes Ziegler, GF der Firma Energie Ziegler GmbH

Sachvortrag:

Die Gemeinderatssitzung begann um 19:00 in Neuhof a.d.Zenn an der Heizzentrale der Firma Energie Ziegler GmbH.

Johannes Ziegler, Geschäftsführer der Firma, begrüßt alle anwesenden Gemeinderatsmitglieder und Ortsteilbeauftragte und gewährt einen Einblick in die Gebäude der Heizzentrale am Standort in der Ansbacher Straße in Neuhof.

Er zeigt die beiden Heizkessel der Firma Fröhlig und erklärt, dass diese eine Heizleistung von je 400 KW haben. Diese Heizkessel werden mit Holzhackschnitzel betrieben und die Staubbelastung sei sehr niedrig. Der Hauptlieferant für die Hackschnitzel sei eine Firma in Altselingsbach.

Bei Störungen eines Heizkessels wäre der andere erstmal ausreichend um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Außerdem sei der Kundendienst der Geräte mit dem Standort in Cadolzburg schnell erreichbar. Ebenso sind die Standorte für eine Beschaffung von Ersatzteilen nicht weit entfernt.

Die gleichen Heizkessel sind für den Standort in Trautskirchen geplant.

In Trautskirchen soll das Heizhaus etwas schmäler gebaut werden. Ein Schallgutachten ist bereits erstellt. Die größte Lärmquelle sei die Anlieferung des Hackgutes. Bei voller Auslastung soll 3-4x die Woche angeliefert werden und die Dauer der Anlieferung gibt Herr Ziegler mit ca. 4 Minuten an.

3. Bürgermeisterin Gabi Lichtenberg erkundigt sich nach der Vorgehensweise im Brandfall - Johannes Ziegler erklärt, dass eine Selbstlöschanlage vorhanden ist.

Herr Ziegler führt die Anwesenden anschließend ins Nebengebäude, in dem sich die beiden Pufferspeicher befinden. Diese haben in Neuhof ein Volumen von 2x 63.000 Liter.

Die Behälter sind mit Wasser gefüllt, welches auf ca. 80°C erwärmt wird. Die Temperatur des Wassers, welches in den angeschlossenen Haushalten geführt wird, liegt bei ca. 78°C.

Der Pufferspeicher, der für Trautskirchen geplant ist, soll ein Volumen von 280.000 Liter umfassen, bei 9 m Höhe und 6,60 m Durchmesser.

Herr Ziegler gibt an, dass die Firma für den Standort Trautskirchen im Zeitplan hinterher ist, da sie auf den Genehmigungsbescheid ein Jahr warten mussten.

Die Firma wartet noch auf den Förderbescheid der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), ohne den ein Baubeginn nicht möglich ist.

Parallel hätte er das bayerische Förderprogramm angestoßen. Hier wäre die Förderung gleich hoch, nur die Auflagen seien höher. Er hofft auf eine baldige Zusage der Förderung, da das ganze nächste Jahr allein für den Standort in Trautskirchen (1. Bauabschnitt) eingeplant ist.

Die Erdarbeiten sind für den Monat März/April 2024 - je nach Wetterlage - vorgesehen. Die Firma plant 2 Trupps Mitarbeiter ein: eines für den Bau des Heizhauses und eines für die Tiefleitungen.

Als erstes soll das Rathaus, der Kindergarten (Altes Schulhaus) und das Feuerwehrhaus am Ortseingang angeschlossen werden und theoretisch bis zur Heizperiode 2024 fertig gestellt sein.

Alle weiteren Häuser werden dann abschnittsweise in Betrieb genommen.

Alle Eigentümer im Bauabschnitt I werden laut Ziegler in ca. 2 Wochen angeschrieben.

TOP 02

Submissionsergebnis für die Aufstellung eines Integralen Konzeptes zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement in der Gemeinde Trautskirchen

Sachvortrag:

In der Gemeinderatssitzung vom 26.11.2021 wurde - auch in Anbetracht der immensen Flutschäden am 09.07.2021 - beschlossen, die Beauftragung zur Erstellung eines Konzeptes zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagements zu beauftragen. Voraussetzung dafür war die Förderung durch den Freistaat Bayern.

Es fanden mehrere Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt statt. Ziel ist es, Überschwemmungsbereiche an Gewässern III. Ordnung festzulegen und Gegenmaßnahmen zu entwickeln.

Die Kernpunkte des Förderprogrammes sind die konzeptionelle Maßnahmenentwicklung, Definition von Risikobereichen, die Erstellung von Starkregen-Gefahrenkarten und die Entwicklung von Schutzmaßnahmen mit den Bürgerinnen und Bürgern. Hierfür sollen einige Vor-Ort-Termine stattfinden.

Das Wasserwirtschaftsamt schätzte die Kosten auf rund 150.000 Euro.

Am 17.11.2022 erhielt die Gemeinde Trautskirchen einen Förderbescheid über 75% der Kosten. Das entspricht max. 112.500 Euro. Voraussetzung war, dass die Leistungen bis Ende 2023 zu vergeben sind.

Im Rahmen der Ausschreibung wurden insgesamt 11 Ingenieurbüros angeschrieben. Es gingen 2 Angebote ein: Das günstigste Angebot lag bei 112.088,00 Euro und das höchste umfasste 551.404,35 Euro.

Das Wertungsschreiben der Firma Gaul Ingenieure GmbH aus Nürnberg lag allen Gemeinderäten im Vorfeld vor. Die Firma übernahm die Ausschreibung für die Gemeinde Trautskirchen.

Das Angebot der Firma Gaul Ingenieure GmbH aus Nürnberg ist das wirtschaftlichste Angebot, liegt in einem angemessenen Rahmen und entspricht den Vorgaben zum integralen Konzept für ein kommunales Sturzflutmanagement.

Es wird empfohlen, den Auftrag an die Firma Gaul Ingenieure aus Nürnberg zu vergeben.

Beschluss:

Der Gemeinderat billigt den Vergabevorschlag, unter Voraussetzung der Zustimmung des Wasserwirtschaftsamtes und beschließt, die Leistung Aufstellung eines Integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement in der Gemeinde Trautskirchen zum Angebotspreis von 112.088,00 Euro an die Firma Gaul Ingenieure aus Nürnberg zu vergeben.

TOP 03

Angebote Umbau Erdgeschoss Objekt Hans-Böckler-Straße 37

Sachvortrag:

Die Architektin Annette Sauerhammer, aus Adelsdorf möchte mit zwei Mitgesellschaftern ein Architektenbüro in Trautskirchen (Architekturgut Spyra und Sauerhammer GbR) zum 01.01.2024 eröffnen und möchte die verbleibenden Räume im Bürogebäude Hans-Böckler-Straße 37 anmieten.

Insgesamt handelt es sich um eine Fläche von ca. 100 m².

Es liegen mehrere Angebote für die Sanierung der Räume vor:

je ein Angebot ging ein für

Malerarbeiten

2246,72 Euro

Trockenbau

1630,30 Euro

Fußboden

4067,30 Euro

Fliesenarbeiten

2278,33 Euro

Elektroarbeiten

2844,14 Euro

Trennwand

1103,13 Euro

Rasterdeckenplatten

850,00 Euro

Zwei Angebote gingen ein für

Sanitärarbeiten

5069,40 Euro und 9193,82 Euro

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Aufträge bzgl. der Instandsetzung EG Hans-Böckler-Str. 37 an die Firmen:

Scheuenpflug (Malerarbeiten und Trockenbau),

Annas Atelier UG (Fußboden),

Fliesen 406 (Fliesenarbeiten),

Elektro Zaremba GmbH & Co.KG (Elektroarbeiten),

Firma Gundermann (Sanitär)

und an die Firma Sana Trennwandbau GmbH im genannten Umfang zu vergeben.

TOP 04

Angebot Klärschlammentsorgung

Sachvortrag:

Die letzte Klärschlammentsorgung der Kläranlage Trautskirchen wurde im Mai 2021 durchgeführt. Nun - nach drei Jahren - ist wieder eine Entsorgung des Klärschlammes erforderlich.

Es liegt ein Angebot vor:

Firma Klärschlammvermittlung Wedel, Feuchtwangen

Pro Kubikmeter zu entsorgenden Klärschlamm / 29,00 Euro netto

Beschluss:

Der Gemeinderat bestätigt den vorliegenden Vergabevorschlag und die Auftragsvergabe an die Firma Klärschlammvermittlung Wedel gemäß vorliegendem Angebot zum Angebotspreis von 29,00 Euro netto je m³.

TOP 05

Erweiterung Bebauungsplan "An der Leiten" - Überführung in das Verfahren nach § 13 BauGB und Beschluss über den überarbeiteten Bebauungsplanentwurfes nebst öffentlicher Auslegung

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.10.2021 die Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Leiten“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 311/11, 312/10, 313/19 und 313/20, Gemarkung Trautskirchen.

Die einbezogene Fläche umfasst ca. 4338 m².

In der Sitzung vom 16.09.2022 wurde vom Gemeinderat der durch das Ingenieurbüro Eichler erstellte Entwurf in der Fassung vom 13.09.2022 gebilligt, sowie die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB i.V. mit § 13b BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange beschlossen.

In der Gemeinderatssitzung am 05.05.2023 wurden die Stellungnahmen behandelt und abgewogen. Ein geänderter Bebauungsplanentwurf und dessen öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden wurde in der Gemeinderatssitzung am 26.05.2023 beschlossen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 entschieden, dass § 13b BauGB gegen EU-Recht verstoße.

Betroffen von diesem Urteil ist nicht nur die Gemeinde Trautskirchen. Über 30 weitere Fälle der Bauleitplanung auf Kreisebene sind zu verzeichnen.

Obwohl dieses Urteil erstmal unerfreulich ist, kann die Gemeinde Trautskirchen glücklicherweise das vereinfachte Verfahren nach §13 anwenden, allerdings mit einer Ausgleichsflächenbestimmung.

Der Ingenieur Hans Eichler legte daraufhin einen geänderten Entwurf vom 08.11.2023 vor.

Die wesentlichen Änderungen sind:

-

die Rechtsgrundlagen des §13 BauGB (E 1)

-

die Baugrenze im Osten entfällt (F 3.2)

-

Ausgleichsmaßnahmen (F 7.2)

Die Ausgleichsfläche wurde mit einer Größe von 730 m² berechnet. Verwirklichen könnte man diese auf der FlNr. 644/2, im östlichen Kernort, neben einer weiteren Fläche, die bereits zu diesem Zweck genutzt wird. In Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde soll dort die bereits vorhandene Streuobstbepflanzung erweitert werden.

Beschluss:

Nach Rücksprache mit der Baubehörde des Landratsamtes beschließt der Gemeinderat, das Verfahren zur Erweiterung des Bebauungsplanes An der Leiten nunmehr auf Grundlage des § 13 BauGB zu betreiben.

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf zur Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Leiten“ in der Fassung vom 08.11.2023 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

TOP 06

Bauvorhaben Gemarkung Buch, Flurnummer 1288: Neubau eines Schleuderbetonmasten

Sachvortrag:

In der Sitzung vom 29.06.2023 wurde die Konzession zum Bau eines Schleuderbetonmasten (Mobilfunkmast) zwischen Schußbach und Wilhelmsgreuth zum Angebotspreis von 684.002,48 Euro brutto an die DFMG Deutsche Funkturm GmbH (Münster) vergeben.

Inzwischen liegt der Gemeinde der entsprechende Bauantrag vor - mit der Bitte um die gemeindliche Einverständniserklärung.

Bauherr ist die DFMG Deutsche Funkturm GmbH.

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist grundsätzlich privilegiert nach § 35 (1) Nr. 3 BayBO.

Die Nachbarn stimmen zu; Abstandsflächen werden nicht benötigt.

Der Bürgermeister erklärt, dass jeder Mobilfunkmast von der Bundesnetzagentur bescheinigt wird, mit der Benennung der erforderlichen Sicherheitsabstände.

Nach kurzer Beratung ist man sich einig, dass der Bau des Masten von der Gemeinde erwünscht und begrüßt wird.

Beschluss:

Die Gemeinde erhebt keine Einwände gegen das Planvorhaben. Die baufachliche Prüfung obliegt dem Landratsamt.