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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 1/2026
Verschiedenes
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Verschiedenes

Beratungsbesuche erfolgen regelmäßig, wenn Pflegebedürftige ohne Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zu Hause gepflegt werden

Direktion Mittelfranken

Wer bietet häusliche Beratungsbesuche an?

Ansbach, 10.12.2025

Für pflegebedürftige Menschen, die ohne Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zu Hause gepflegt werden und dafür Pflegegeld erhalten, sind sogenannte Beratungsbesuche verpflichtend. In den Pflegegraden 2 und 3 müssen die Besuche halbjährlich erfolgen, in den Pflegegraden 4 und 5 bislang vierteljährlich. „Der Gesetzgeber plant, ab 2026 auch die Pflegegrade 4 und 5 auf den halbjährlichen Rhythmus umzustellen“, sagt Michael Surowka, Direktor der AOK in Mittelfranken und ergänzt: „Die Beratungsbesuche finden in der Regel vor Ort in der häuslichen Umgebung statt, können aber nach dem ersten Besuch zuhause auch per Videokonferenz durchgeführt werden“. Die Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Bezugspersonen bekommen so regelmäßig Hilfe und praktische Unterstützung durch pflegefachliche Kompetenz. Dazu gehören beispielsweise Tipps zu Pflegehilfsmitteln, zur Mobilisation der Pflegebedürftigen, zu den Themen Ernährung und Hygiene sowie zu Entlastungsmöglichkeiten für die pflegenden Personen.

Komfortable Suche nach Anbietern

Der Pflegenavigator hilft nun auch bei der Suche nach Anbietern solcher Beratungsbesuche. „Nach Eingabe der Postleitzahl im Online-Portal werden schnell und zuverlässig ambulante Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz in der Nähe angezeigt, die diese Besuche durchführen“, so Michael Surowka. Die Pflegekassen rechnen die Kosten für die Beratung direkt mit dem Pflegedienst oder der anerkannten Beratungsstelle ab. Die Pflegebedürftigen müssen also weder Vorauszahlungen leisten noch eine Rechnung bezahlen. „Wer allerdings die Beratungen nicht in den vorgegebenen Intervallen wahrnimmt, riskiert eine Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes“, warnt Michael Surowka.

Pflegenavigator mit über einer Million Besuche

Der Pflegenavigator der AOK verzeichnete allein im vergangenen Jahr 1,073 Millionen Aufrufe. Der Navigator hilft nicht nur bei der Suche nach Beratungs-Anbietern, sondern liefert auch Informationen über geeignete Pflegedienste oder Pflegeheime in der Umgebung. Zudem verzeichnet er Einrichtungen für die Tages- und Nachtpflege und Anbieter von Kurzzeitpflege. Neben den Prüfergebnissen zur Qualität von knapp 17.300 Pflegediensten und etwa 11.200 Pflegeheimen bundesweit ermöglicht er auch einen Vergleich der Kosten der einzelnen Einrichtungen. „Ein exklusives Angebot der AOK ist die Kostenschätzungs-Funktion für Pflegedienste: Nutzerinnen und Nutzer können in der Pflegedienst-Suche nach Angabe ihres individuellen Pflegebedarfs ermitteln, welche Kosten ihnen beim jeweiligen Pflegedienst voraussichtlich entstehen werden“, so Michael Surowka. Dieser Service ist für alle Interessierten nutzbar.

Im Internet:

www.aok.de/pflegenavigator

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