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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 1/2026
Aus dem Rathaus
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5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung des Marktes Neuhof a.d.Zenn (BGSW) für die Wasserversorgungsanlage Vockenroth vom 25.05.2004

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Neuhof a.d.Zenn folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

§ 1 Änderung der Satzung

(1) Der § 11 (Grundgebühr) Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

Bis

4 m³/h

5,00 (netto) Euro / Monat

Bis

10 m³/h

8,76 (netto) Euro / Monat

bis

16 m³/h

15,00 (netto) Euro / Monat

(2) Der § 12 (Verbrauchsgebühr) Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

„Die Gebühr beträgt Euro 2,61 (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Neuhof a.d.Zenn, den 16.12.2025
Wust
1. Bürgermeisterin