Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Neuhof a.d.Zenn folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
(1) Der § 11 (Grundgebühr) Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
| Bis | 4 m³/h | 5,00 (netto) Euro / Monat |
| Bis | 10 m³/h | 8,76 (netto) Euro / Monat |
| bis | 16 m³/h | 15,00 (netto) Euro / Monat |
(2) Der § 12 (Verbrauchsgebühr) Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Gebühr beträgt Euro 2,61 (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
Diese Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.