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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 1/2026
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

der Sitzung des Gemeinderates Neuhof a.d.Zenn

vom Montag, 15. Dezember 2025

Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung: 18:00 Uhr

1. Bürgermeisterin Claudia Wust begrüßt die anwesenden Gremiumsmitglieder, die anwesenden Bürger/innen und den Vertreter der Presse.

TOP 01

Bürgerfragen

Sachvortrag:

Es wurden folgende Anliegen von Bürgern vorgetragen:

Der 1. Kommandant der FFW bittet um Behandlung der Thematik Kommandantenentschädigung. Die 1. Bürgermeisterin gibt an, dass dies für die heutige Sitzung im nicht-öffentlichen Teil vorgesehen ist.

TOP 02

Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil

Sachvortrag:

Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 17.11.2025 wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorab im Rats-Informationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss:

Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 17.11.2025 wird ohne Einwand genehmigt.

TOP 03

Bausachen

TOP 03 A

Bauvorhaben Flurnr. 471, Neuhof (Nähe Ansbacher Straße): Erweiterung Heizwerk

Sachvortrag:

Der Gemeinde liegt der Bauantrag für die Erweiterung eines Heizwerkes auf der Flurnr. 471, Gemarkung Neuhof vor. Die 1. Bürgermeisterin und der anwesende Betreiber des Heizwerkes erläutern das Bauvorhaben sowie die notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan und Abstandsflächenübernahmen. Rückfragen der Gemeinderatsmitglieder werden vor der Abstimmung beantwortet.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem beantragten Bauvorhaben. Insbesondere wird auch den notwendigen Befreiungen und der notwendigen Abstandsflächenübernahme zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme an das Landratsamt zu fertigen.

TOP 03 B

Bauvorhaben Flurnr. 161/11, Oberfeldbrecht: Neubau Einfamilienhaus mit Garage

Sachvortrag:

Die Unterlagen zum Bauvorhaben wurden vorab im RIS zur Verfügung gestellt. Die 1. Bürgermeisterin erläutert dazu, dass es sich um das zweite Bauvorhaben im Bereich der Einbeziehungssatzung Oberfeldbrecht handelt. Laut Landratsamt sind für das Vorhaben aber noch Ausnahmeanträge – oder bei Nichtzustimmen der Gemeinde ggf. Umplanungen – erforderlich, unter anderem zu folgenden Punkten: Überschreitung der max. zulässigen Firsthöhe, Walmdach statt Satteldach, Überschreitung der Baugrenzen. Diese Vorgaben resultieren aus der eigens für die zwei Bauvorhaben erlassene Einbeziehungssatzung.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem beantragten Bauvorhaben. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Stellungnahme an das Landratsamt zu fertigen.

TOP 03 C

Bauvorhaben Flurnr. 407/11, Neuhof (Blumenstraße): Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage

Sachvortrag:

Der Gemeinde liegt ein Bauantrag für die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flurnr. 407/11 vor. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zeilberg“. Laut Antrag sind für das Vorhaben Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan in folgenden Punkten notwendig: Anzahl der Vollgeschosse, zulässige Wandhöhe, Dachneigung, zulässiger Kniestock.

Die neuen Regelungen im BauGB („Bauturbo“) sehen unter anderem auch erleichterte Möglichkeiten zur Abweichung von Vorschriften des Bebauungsplanes zum Zwecke des Wohnungsbaus vor.

Im vorliegenden Fall stimmt ein Nachbar dem Vorhaben nicht zu.

Die Unterlagen sowie Erläuterungen zur geltenden Rechtslage wurden den Gemeinderatsmitgliedern vorab im RIS zur Verfügung gestellt.

Das Gremium berät ausführlich über das Vorhaben und die sich ergebenden Konsequenzen einer Zustimmung zu den Befreiungen (Beispielfall für zukünftige Anträge).

Zum Einen kann durch die beantragte Bauweise ein höherer Nutzungsgrad des Grundstücks erreicht werden, was den erklärten Zielen der Gemeinde zu Nachverdichtung und „Innen statt Außen“ entspricht und durch den neuen „Bauturbo“ unterstützt wird; zum Anderen haben die Nachbarn im guten Glauben auf Bestand des Bebauungsplanes dort ihr Grundstück erworben und fühlen sich durch das beantragte Bauvorhaben beeinträchtigt. Eine Zustimmung hätte zur Folge, dass entsprechende Befreiungen auch an anderen Stellen des B-Plans zu genehmigen wären.

Die Entscheidung über das Bauvorhaben soll auf die nächste Sitzung im Januar vertagt werden. Bis dahin können sich alle Gemeinderatsmitglieder die Gegebenheiten auch vor Ort anschauen und dann eine Entscheidung treffen.

TOP 03 D

Bauvorhaben Flurnr. 424/25, Neuhof (Am Endlein), Genehmigungsfreistellungsverfahren

Sachvortrag:

Der Gemeinde liegt ein Bauvorhaben für die Flurnr. 424/25 (Am Endlein) im Genehmigungsfreistellungsverfahren vor. Dieser wird dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt.

TOP 03 E

BV Flunr. 420/14: Isolierte Befreiung für eine Doppelgarage

Sachvortrag:

Der Gemeinde liegt der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für eine Doppelgarage im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Endlein BA III – V“ vor.

Das Bauvorhaben selbst wurde bereits im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt, statt des ursprünglich geplanten Doppelcarports soll nun eine Doppelgarage errichtet werden. Für Garagen gelten im B-Plan andere Regelungen als für Carports, was nun die Befreiungen notwendig macht:

Mindeststauraum laut B-Plan von 5 Metern zur öffentlichen Verkehrsfläche hin wird unterschritten (nur 3 Meter Stauraum); Baugrenze zu den öffentlichen Park- und Grünflächen hin wird überschritten (Grenzbebauung statt Mindestabstand 1 Meter).

Die Unterlagen mit Erläuterungen wurden vorab im RIS zur Verfügung gestellt.

Das Gremium berät über den Antrag.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den notwendigen Befreiungen zum Zwecke der Errichtung der geplanten Doppelgarage zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bescheid zu fertigen.

TOP 04

Vergabe BV "Schulstraße / Lindenstraße"

Sachvortrag:

Die Leistungen für die Baumaßnahme Schulstraße / Lindenstraße wurden mittels öffentlicher Vergabe ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 20.11.2025.

Es gingen insgesamt 7 Angebote mit Angebotssummen zwischen 1.110.631,58 € (brutto) und 1.427.088,40 € (brutto) ein.

Nach Prüfung der Angebote wird vom Ingenieurbüro Inro-Tech der folgende Vergabevorschlag gemacht:

Der Auftrag soll an die wenigstnehmende Firma Ernst Hähnlein Bau-Gmbh mit einer Angebotssumme von 1.110.631,58 € vergeben werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Schul- und Lindenstraße an die Fa. Ernst Hähnlein Bau-GmbH zu einem Angebotspreis 1.110.631,58 €.

TOP 05

Beauftragung Holzgeländer Unterfeldbrecht

Sachvortrag:

Die 1. Bürgermeisterin informiert über die erfolgte Beauftragung für die Erneuerung der Bachgeländer in Unterfeldbrecht.

TOP 06

Beauftragung Einbau zusätzliche Giebeltüre Kinderkrippe

Sachvortrag:

Für die Nutzbarmachung des Dachgeschosses in der neuen Kinderkrippe für einen größeren Personenkreis wurde bereits der Anbau einer Außentreppe beschlossen. Für den Zugang zur Außentreppe muss nun noch eine zusätzliche Giebeltüre eingebaut werden, das Angebot dafür liegt von der Firma E+G nun in Höhe von 9.881,76 € (Tür inkl. Einbau) vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, das vorliegende Angebot in Höhe von 9.881,76 € inkl. MwSt. für den nachträglichen Einbau einer Giebeltüre in der Kinderkrippe Neuhof zu beauftragen.

TOP 07

Beauftragung Zäune Waldfriedhof und Gernt-Garten

Sachvortrag:

Der Verwaltung liegen verschiedene Angebote für die Errichtung neuer Zäune im Gernt-Garten sowie am Waldfriedhof vor. Dabei wurden verschiedene Alternativen (Maschendraht, Doppelstabmatten) sowohl mit als auch ohne Montage angeboten.

Um die Wirtschaftlichkeit prüfen zu können, bittet der Gemeinderat bis zur nächsten Sitzung um Ausarbeitung der Kosten für den Selbstaufbau durch den Bauhof und eine detailliertere Sitzungsvorlage. Die Entscheidung wird vertagt.

TOP 08

Beauftragung Planungsleistungen Neuer Pausenhof

Sachvortrag:

Den Antrag auf Städtebauförderung für den Pausenhof kann nur der Markt Neuhof a.d.Zenn als Städtebau-Gemeinde stellen, nicht der Schulverband selbst. Deshalb muss auch die Beauftragung über den Markt Neuhof erfolgen. Mit dem Schulverband wird ein Vertrag zu schließen sein, der die Kostenübernahme durch den Schulverband zum Inhalt hat.

Für die Planungsleistungen wurden 3 Planer angefragt, das wirtschaftlichste Angebot hat die Gebr. Lockl GmbH aus Trautskirchen abgegeben, zum Preis von 90.968,28 € (brutto).

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung des Angebotes der Gebr. Lockl GmbH in Höhe von 90.968,28 € (brutto) für die Planung der Pausenhof-Gestaltung.

TOP 09

Anschaffungen Bauhof

Sachvortrag:

Es liegen keine Angebote für Bauhof-Anschaffungen vor, der TOP wird zurückgenommen.

TOP 10

Vergaben Dorfgemeinschaftshaus Neukatterbach

Sachvortrag:

Die 1. Bürgermeisterin berichtet über den aktuellen Stand beim Dorfgemeinschaftshaus Neukatterbach. Bisher liegt alles im Zeitplan, 2 Gewerke müssen noch vergeben werden.

TOP 11

Kernwege

Sachvortrag:

Die 1. Bürgermeisterin erläutert die ursprünglichen Planungen für die beantragten Kernwege bei Hirschneuses. Kürzlich fanden Gespräche mit Herrn Koschny vom ALE statt, bei denen sich herauskristalliserte, dass der angedachte Weg bei der Kläranlage über die historische Brücke aus verschiedenen Gründen sehr schwierig umzusetzen ist. Als Alternative wurde nun ein Weg südöstlich von Hirschneuses in Richtung Wilhermsdorf vorgeschlagen. Wenn die Gemeinde Wilhermsdorf sich bereit erklärt, das letzte Stück auf ihrem Gemeindegebiet in Richtung der Kreisstraße ebenfalls auszubauen, könnte hier ein vorbildliches Projekt über Gemeinde- und Landkreisgrenzen hinaus umgesetzt werden.

Auf Nachfrage bestätigen die anwesenden Landwirte, dass dieser Weg ebenfalls stark genutzt wird und eine gute Alternative zum ursprüngliche angedachten Kernweg darstellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, im Programm „Kernwege“ den Weg über die historische Brücke an der Kläranlage nicht weiter zu verfolgen und stattdessen den Weg südöstlich von Hirschneuses für die Kernwegeförderung zu beantragen. Eine Übersichtskarte liegt der Niederschrift bei.

TOP 12

Windrad

Sachvortrag:

Die 1. Bürgermeisterin berichtet über Gespräche, die bereits mit Wust Wind und Sonne und Flächeneigentümern aus Oberfeldbrecht bezüglich eines weiteren Windrad-Standortes an der Hochstraße bei Oberfeldbrecht stattgefunden haben. Der Standort wurde vom Regionalen Planungsverband, Herrn Dr. Fugmann, bereits als möglich für ein weiteres Windrad angesehen, bisher aber noch nicht als Vorrangfläche ausgewiesen. Die Flächeneigentümer der betroffenen Flächen haben dem Vorhaben für ein neues Windrad an dieser Stelle bereits alle zugestimmt.

Um die Planungen voranzutreiben fasst der Gemeinderat nun folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Marktgemeinde Neuhof an der Zenn beantragt eine Westerweiterung des Windvorbehaltsgebiets WK67a entlang der Hochstraße und bittet hierzu den Planungsverband um eine fachliche Prüfung und die Einleitung der entsprechenden Verfahrensschritte.

TOP 13

Feiflächen-Photovoltaik

Sachvortrag:

Mit Beschluss vom 28.04.2021 hat der Gemeinderat Neuhof beschlossen, für die Wahlperiode 2020 bis 2026 keine PV-Freiflächen zu genehmigen. Nach erfolgter Vorberatung in den vergangenen Sitzungen soll dieser Beschluss verlängert werden. Im Gremium wird nochmals über die Notwendigkeit einer solchen Regelung sowie über die endgültige Formulierung des Beschlusses beraten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den noch geltenden Beschluss vom 28.04.2021 bis auf Weiteres zu verlängern und auch in Zukunft grundsätzlich keine PV-Freiflächen zu genehmigen.

TOP 14

Bürgerversammlung 2025

Sachvortrag:

Die Anregungen aus der Bürgerversammlung wurden zusammengetragen und wie folgt behandelt:

-

Schaffung einer Möglichkeit zur Blumenablage für Gräber, auf denen kein Grabschmuck erlaubt ist (z. Bsp. Baumgräber) à im Frühjahr 2026 wird der Waldfriedhof Thema der Beratungen hinsichtlich Erweiterungen sein, hier kann dieses Thema nochmals mit aufgegriffen werden

-

Fehlende Parkplätze Arztpraxis: reserviert für Arzt (um in medizinischen Notfällen schnell am Auto zu sein) und Behindertengerechte Parkplätze à berechtigter Einwand, der Gemeinderat muss sich über Möglichkeiten und ein Parkkonzept am Marktplatz Gedanken machen.

-

Nach Abbruch der Alten Post fehlt dort die Straßenlaterne: Möglichkeit eines „Provisoriums“ zur besseren Beleuchtung bis zur Fertigstellung und Neuerrichtung einer „richtigen“ Straßenlaterne? à Über die Wintermonate wurden im Schlossgarten Lichterketten zur besseren Ausleuchtung installiert. Eine weitere Beleuchtung bis zum Abschluss der Bauarbeiten ist derzeit nicht vorgesehen.

-

Parkverbot Ecke Lindenstraße wird als positiv empfunden, dauerhafte Ausschilderung wird angeregt à Im Zuge der Erneuerung der Schul- und Lindenstraße wird auch die Beschilderung überdacht werden

-

Bitte um korrekte Entsorgung von Hundekottüten (Verunreinigungen z. Bsp. am Supermarkt) à Appell an die Hundebesitzer, Hundekottüten sowohl mit als auch ohne Inhalt korrekt zu entsorgen!

TOP 15

Wassersatzung Vockenroth

Sachvortrag:

Neuhof bezieht als Wassergast für den Ortsteil Vockenroth Trinkwasser von der Markt Erlbacher Gruppe. Die Gebührenerhöhung bei der Markt Erlbacher Gruppe macht eine Satzungsänderung der Beitragssatzung Wasser Vockenroth zur Anpassung der Gebühren notwendig.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung in der vorliegenden Fassung. Ein Entwurf wird dem Protokoll beigefügt.

TOP 16

Kooperationsvertrag Mittelschulverbund

Sachvortrag:

Der Schulverband Neuhof a.d.Zenn ist Mitglied im Mittelschulverbund Aurach-Zenn zusammen mit dem Schulverband Emskirchen, dem Markt Markt Erlbach und dem Markt Wilhermsdorf.

Der 2010 geschlossene Kooperationsvertrag für den Mittelschulverbund wurde nun überarbeitet und neu gefasst.

Der Schulverband Neuhof a.d.Zenn hat dem Vertragsentwurf vorbehaltlich der Zustimmung in den einzelnen Gemeinderatsgremien zugestimmt.

Beschluss:

Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Vertragsentwurf für den Kooperationsvertrag Mittelschule und stimmt einer Unterzeichnung zu.

TOP 17

Bericht der 1. Bürgermeisterin

Sachvortrag:

Fördermittel aus der VBW Stiftung Lebensgrundlagen

Der Markt Neuhof a.d.Zenn hat für die Ausstattung der Schlossplatz-Remise mit Küche, Mobiliar und Geschirr eine Fördersumme von 62.141,- € erhalten. Die feierliche Verleihung fand am 08.12.2025 im Haus der bayrischen Wirtschaft in München statt. Die Stiftung fördert insbesondere nachhaltige und soziale Vorhaben und hat in der Begründung für die Förderung der Schlossplatz-Remise die Stärkung des sozialen Zusammenhalts im ländlichen Raum durch die gemeinsame kostenfreie Nutzung aller örtlichen Vereine betont.

Einladung Richtfest Schlossplatz – Remise

Im Rahmen des Glühweinumtrunkes der Schlossgeister findet am 23.12.2025 um 17.00 Uhr das Richtfest für die Schlossplatz-Remise statt, es ergeht herzliche Einladung.

Finanzielle Situation

Die Schlüsselzuweisungen im Landkreis wurden veröffentlicht, die Zuweisungen für den Markt Neuhof a.d.Zenn sinken um rund 110.000,- €.

Von der Regierung wurde nun ein Investitionspaket verabschiedet; demnach stehen dem Markt Neuhof a.d.Zenn 300.000,- € für Investitionen in die Infrastruktur zu. Für Neuhof wird das Geld voraussichtlich in Projekte zum Zivilschutz, Wegebau und Brückensanierung fließen.

Feuerwehr

Herzlicher Dank ergeht an die Feuerwehr für den gebührenden Empfang des neuen Feuerwehrfahrzeuges. Der anwesende Kommandant spricht von einem großen Mehrwert für die Feuerwehr durch das Fahrzeug.

Weihnachtsdank

Auch im Jahr 2025 standen wichtige Entscheidungen an, die mit zielführenden Diskussionen gemeistert werden konnten. Besonderer Dank gilt dabei den konstruktiven Beiträgen im Gemeinderat, die Transparenz und Verlässlichkeit der einzelnen Gemeinderatsmitglieder, die sich auch immer im Dialog mit den Bürgern befinden.

Hauptthemen in diesem Jahr, die die Gemeinde auch weiter begleiten werden können unter den folgenden Schlagworten zusammengefasst werden: Innenortsentwicklung, Mobilität, Klimaschutz / erneuerbare Energien und Unterstützung der Vereine.

Großer Danke ergeht allen Gemeinderatsmitgliedern, die sich ehrenamtlich für das Wohl der Gemeinde engagieren, der Verwaltung und dem Bauhof.

Der 2. Bürgermeister Herbert Reiß bedankt sich im Nehmen des ganzen Gemeinderates bei der 1. Bürgermeisterin. Sie hat im vergangenen Jahr und in der ganzen vergangenen Wahlperiode viele Punkte angestoßen und er ist stolz unter ihrer Leitung Mitglied des Gemeinderats zu sein.

Verbunden mit dem Wunsch auch einmal „abschalten“ zu können wünschen alle Gemeinderatsmitglieder erholsame Feiertage.

TOP 18

Wünsche und Anregungen

Sachvortrag:

Herbert Reiß erkundigt sich nach dem fehlenden Fensterladen am Lusthäuschen.

Johannes Ziegler regt ein Versetzen des Defis im Ortsteil Neuselingsbach an. Die tatsächliche Ortsmitte liegt mehr in Richtung der Siedlung. Es wurde bereits ein möglicher Standort ausgesucht, die Verwaltung erhält diesen und kann dann die Versetzung in die Wege leiten.

TOP 24

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass das Schutzbedürfnis für den TOP 20 nicht mehr gegeben ist und der Beschluss veröffentlicht werden kann:

Beschluss:

Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 24.03.2025 dahingehend auf, dass die Aufwandsentschädigung für den neu eingeführten 3. Kommandanten wie im § 11 AVBayFwG vorgegeben mit 50 v.H. der Aufwandsentschädigung für den 1. Kommandanten gewährt wird. Dies gilt auch rückwirkend für das Jahr 2025. Vor der nächsten Kommandantenwahl soll es ein Gespräch mit dem 1. Kommandanten über die zukünftige personelle Situation in der Feuerwehr geben.