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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 10/2026
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

 

Wir weisen darauf hin, dass alle Hunde gemäß den geltenden Vorschriften innerhalb von einem Monaten nach Anschaffung bzw. nach Zuzug in der Gemeinde anzumelden sind.

Für Hunde, die nach der Bayerischen Kampfhundeverordnung als sogenannte Kampfhunde eingestuft werden, gelten besondere Bestimmungen:

Kategorie I

Zu den Hunden der Kategorie I zählen insbesondere folgende Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden:

Pitbull Terrier (auch American Pitbull Terrier),

Bandog,

Staffordshire Bullterrier,

American Staffordshire Terrier sowie

Tosa Inu.

Für die Haltung dieser Hunde ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Diese wird nur unter strengen Voraussetzungen erteilt. Voraussetzung ist unter anderem ein berechtigtes Interesse an der Haltung, die persönliche Zuverlässigkeit des Halters sowie der Nachweis, dass keine Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum entstehen.

Kategorie II

Zu den Hunden der Kategorie II zählen:

Alano

American Bulldog

Bullmastiff

Bullterrier

Cane Corso

Dogo Argentino

Dogue de Bordeaux

Fila Brasileiro

Mastiff

Mastín Español

Mastino Napoletano

Perro de Presa Canario (Dogo Canario)

Perro de Presa Mallorquín sowie

Rottweiler

Diese Hunde gelten im Einzelfall nicht als Kampfhunde, wenn durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit vorliegt. In diesem Fall wird ein sogenanntes Negativzeugnis erteilt, welches bei der Anmeldung vorzulegen ist.

Einzelfallregelung

Unabhängig von der Rasse kann ein Hund auch dann als Kampfhund eingestuft werden, wenn er entsprechend ausgebildet wurde und dadurch eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit aufweist.

Wichtige Hinweise

Die Haltung eines Kampfhundes ohne die erforderliche Genehmigung kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Zucht eines Kampfhundes ohne entsprechende Erlaubnis kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die geltenden Vorschriften sowie die erforderlichen Nachweise zu beachten.

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