Wir weisen darauf hin, dass alle Hunde gemäß den geltenden Vorschriften innerhalb von einem Monaten nach Anschaffung bzw. nach Zuzug in der Gemeinde anzumelden sind.
Für Hunde, die nach der Bayerischen Kampfhundeverordnung als sogenannte Kampfhunde eingestuft werden, gelten besondere Bestimmungen:
Kategorie I
Zu den Hunden der Kategorie I zählen insbesondere folgende Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden:
Pitbull Terrier (auch American Pitbull Terrier),
Bandog,
Staffordshire Bullterrier,
American Staffordshire Terrier sowie
Tosa Inu.
Für die Haltung dieser Hunde ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Diese wird nur unter strengen Voraussetzungen erteilt. Voraussetzung ist unter anderem ein berechtigtes Interesse an der Haltung, die persönliche Zuverlässigkeit des Halters sowie der Nachweis, dass keine Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum entstehen.
Kategorie II
Zu den Hunden der Kategorie II zählen:
Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Bullterrier
Cane Corso
Dogo Argentino
Dogue de Bordeaux
Fila Brasileiro
Mastiff
Mastín Español
Mastino Napoletano
Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
Perro de Presa Mallorquín sowie
Rottweiler
Diese Hunde gelten im Einzelfall nicht als Kampfhunde, wenn durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit vorliegt. In diesem Fall wird ein sogenanntes Negativzeugnis erteilt, welches bei der Anmeldung vorzulegen ist.
Einzelfallregelung
Unabhängig von der Rasse kann ein Hund auch dann als Kampfhund eingestuft werden, wenn er entsprechend ausgebildet wurde und dadurch eine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit aufweist.
Wichtige Hinweise
Die Haltung eines Kampfhundes ohne die erforderliche Genehmigung kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Zucht eines Kampfhundes ohne entsprechende Erlaubnis kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die geltenden Vorschriften sowie die erforderlichen Nachweise zu beachten.