Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 10/2026
Aus dem Rathaus
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Anleinpflicht von Hunden im Bereich der Gemeinde Trautskirchen
Wir weisen darauf hin, dass Hunde in allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und Grünflächen innerhalb von in Zusammenhang bebauten Ortsteilen im gesamten Gemeindegebiet ständig an der Leine zu führen sind.
Außerhalb eigener Grundstücksgrenzen haben die Hundebesitzer dafür Sorge zu tragen, dass der Hund nicht unbeaufsichtigt alleine unterwegs ist.
Gemeindeverwaltung Trautskirchen