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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 11/2023
Aus dem Rathaus
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Info an Hundebesitzer

Achtung Hundebesitzer!

Die meisten Hundebesitzer halten sich vorbildlich an einen rücksichtsvollen Umgang Ihren Mitmenschen und der Natur gegenüber, doch leider ist, verursacht durch Einzelne, in letzter Zeit eine immer stärkere Verunreinigung landwirtschaftlicher Nutzflächen durch Hundekot aufgefallen.

Hierzu weisen wir auf folgendes hin:

Nach geltendem Naturschutzrecht ist es untersagt, landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit (Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses) außerhalb vorhandener Wege ohne Zustimmung des Grundstücksberechtigten zu betreten (Art. 30 Abs. 1 Satz 1 BayNatschG).

Darüber hinaus können Verunreinigungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Hundekot Ordnungswidrigkeiten gem. Art 57 Abs. 2 Nr. 2 BayNatschG darstellen.

Um eine Verunreinigung der landwirtschaftlichen Flächen zu vermeiden, bitten wir alle Hundebesitzer:

Nehmen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes mit und werfen Sie die Hundekotbeutel dann bitte samt Inhalt ausschließlich nur in die dafür vorgesehenen Hundetoiletten bzw. den privaten Restmüll!

Verstöße hiergegen sowie das Liegenlassen können mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € belegt werden.

Zudem bitten wir darum, aus Rücksicht Ihren Mitmenschen gegenüber, alle Hunde an der Leine auszuführen und nicht ohne Aufsicht im Gemeindegebiet umherlaufen zu lassen!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!