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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 11/2026
Aus dem Rathaus
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Bürgerbus Neuhof a.d.Zenn-Trautskirchen

 

Bürgerbus Neuhof a.d.Zenn-Trautskirchen

Hier: Übersicht Regelungen Bürgerbus

Transport Fahrgäste:

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Grundsätzlich Mitnahme jeder Person ab 14 Jahren unabhängig von Bedürftigkeit und Wohnort

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Grundsätzlich Abhol- und Zielort nur innerhalb der VG Neuhof-Trautskirchen

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Arzt- und Apothekenbesuche, Gesundheitseinrichtungen wie Physiotherapie, Optiker etc. in den Nachbargemeinden (Markt Erlbach, Wilhermsdorf, Obernzenn, Dietenhofen, Rügland)

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Keine Einkaufsfahrten/Anfahrt von Einzelhandel in den Nachbargemeinden

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Keine Fahrten parallel zum ÖPNV

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Je Fahrgast nur zweimalige Mitnahme pro Woche (je Hin- und Rückfahrt)

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Unter 6 Jahren nur Mitnahme mit erwachsener Begleitperson

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Bis 14 Jahre nur Mitnahme bei Buchung durch Eltern

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Keine Krankentransporte

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Keine Schülerbeförderung

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Keine Mitnahme von Tieren

Bitte um Beachtung:

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Halbstündige Zeitfenster beachten (Fahrten nur um xx.15 und xx.45 Uhr aufnehmen) > Termine nur im ½-Stunden-Takt