Der Gemeinderat der Gemeinde Trautskirchen hat gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Bayern in der Fassung vom 20.12.2007 in seiner Sitzung am 16.09.2022 die nachstehenden Widmungen beschlossen:
„Die folgende im Eigentum der Gemeinde Trautskirchen stehende Verkehrsfläche ist ausgebaut und wird hiermit gemäß § 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) dem öffentlichen Verkehr als Ortsstraße, die überwiegend der Erschließung der anliegenden Grundstücke dient, gewidmet:
- Die Verlängerung der Ortsstraße „Rosenleite“ beginnt am östlichen Ende der Fl.Nr.282 und endet an der Einmündung Hohenrother Straße, Fl.Nr. 135/2.
Die Widmungs- und Eintragungsverfügung kann im Rathaus Trautskirchen, Zimmer 2, eingesehen werden.