Der Gemeinderat der Gemeinde Trautskirchen hat gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Bayern in der Fassung vom 20.12.2007 in seiner Sitzung am 16.09.2022 die nachstehenden Widmungen beschlossen:
„Die folgende im Eigentum der Gemeinde Trautskirchen stehende Verkehrsfläche ist ausgebaut und wird hiermit gemäß § 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) dem öffentlichen Verkehr als Ortsstraße, die überwiegend der Erschließung der anliegenden Grundstücke dient, gewidmet:
- die Ortsstraße „Fliederweg“ beginnt an der Einmündung Weinbergstraße / Schloßstraße bei Fl.Nr. 244/4, Gemarkung Trautskirchen und endet westlich am Wendehammer bei Fl.Nr. 37/28 und 37/27 sowie am östlichen Ende der Stichstraße bei Fl.Nr. 37/3 und 37/25, Gemarkung Trautskirchen.
Die Widmungs- und Eintragungsverfügung kann im Rathaus Trautskirchen, Zimmer 2, eingesehen werden.