Gemeinde Neuhof – Marktplatz 10 – 90616 Neuhof a.d.Zenn
Sitzungsnummer GR NHZ/2026/004
1. Bürgermeisterin Claudia Wust begrüßt die anwesenden Gremiumsmitglieder, die anwesenden Bürger/innen und den Vertreter der Presse.
| TOP 01 | Bürgerfragen |
Sachvortrag:
Es wurden folgende Anliegen von Bürgern vorgetragen: - keine -
| TOP 02 | Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil |
Sachvortrag:
Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 09.03.2026 wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorab im Rats-Informationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 09.03.2026 wird ohne Einwand genehmigt.
| TOP 03 | Jahresrechnung 2024 |
Sachvortrag:
Am 27.03.2026 hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung 2024 des Marktes Neuhof a.d.Zenn örtlich geprüft. Die Prüfungsniederschrift enthält keine zu bereinigenden Mängel. Die Stichproben-Prüfung umfasste die Haushaltssatzung (Kredite, Kassenkredite), den Vollzug der Steuerhebesätze, den Vollzug des Haushaltsplanes (Überschreitungen, Rücklagenzuführung), die Einnahmebeschaffung einschließlich Stundungen, Erlässe und Niederschlagungen, die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und schließlich die Belegprüfung.
Die Überprüfung hat zu Beanstandungen unter folgenden Punkten geführt:
| - | Prüfung, der Ausgaben, ob diese unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse als notwendig und angemessen anzusehen sind |
| - | Prüfung, ob die Buchungen ausreichend belegt sind |
Die Bürgermeisterin nimmt zu den einzelnen Punkten Stellung und erläutert die Notwendigkeiten bzw. Hintergründe der Maßnahmen.
Am Tag der Rechnungsprüfung nicht vorliegende Annahmebeschlüsse für Spenden konnten vorgelegt werden.
| - | Weitere Prüfungsfeststellungen |
Erledigung von Prüfungsfeststellungen früherer Prüfungsberichte
„Frühere Prüfungsfeststellungen wurden erledigt und mit Belegen nachgewiesen.“
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2024 gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit den Abschlusszahlen, wie sie in der Anlage aufgeführt sind.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht schon beschlussmäßig behandelt worden sind, werden nachträglich genehmigt.
Die Beanstandungen wurden sitzungsmäßig behandelt und bereinigt.
Der Gemeinderat spricht gemäß Art. 102 Abs. 3 GO seine Entlastung aus.
| TOP 04 | Haushalt 2026 |
Sachvortrag:
Die Kämmerin Ronja Ferber erläutert anhand des Vorberichts gemeinsam mit der 1. Bürgermeisterin den Haushalt 2026. Die Bürgermeisterin nimmt nochmals Bezug auf den Investitionsplan.
Gemeinderatsmitglied Christian Böhmlehner bemängelt einen fehlenden Haushaltsansatz für PV-Anlagen auf kommunalen Dächern, hier wäre eine konsequentere Verfolgung in der kommenden Wahlperiode zu wünschen. Er erklärt sich in diesem Zug bereit, zukünftig auch nach seiner Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied hier für die Gemeinde als Berater ehrenamtlich zur Verfügung zu stehen.
Weiterhin wird nachgefragt, ob es bereits Erfahrungswerte zur neuen Grundsteuer gibt. Hier fehlen aber noch immer Daten des Finanzamtes für die Veranlagung 2025, so dass noch keine validen Auskünfte gegeben werden können.
Die 1. Bürgermeisterin betont, dass die Gemeinde trotz Preissteigerungen, die wir nicht beeinflussen können, Projekte und Investitionen realisieren kann und dankt dem ganzen Gemeinderat für das gemeinsame Handeln und der Kämmerin für die Erstellung und Präsentation des Haushalts.
Beschluss:
Finanzplan, Investitionsprogramm und Stellenplan wurden den Mitgliedern des Gemeinderates zur Kenntnis gegeben. Der Planentwurf mit sämtlichen Anlagen wurde den Gemeinderatsmitgliedern vor der Sitzung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Nach Erörterung beschließt der Gemeinderat:
Ein Entwurf der Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt der Niederschrift bei.
| TOP 05 | Bausachen |
| TOP 05 A | Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan "Am Endlein BA III - V", Fl.Nr. 420/10 Gmkg. Neuhof |
Sachvortrag:
Die Eigentümer des Grundstückes Flurnr. 420/10, Gmkg. Neuhof, möchten ihr Grundstück einzäunen. Laut Bebauungsplan darf eine Einfriedung zum öffentlichen Straßenraum nicht höher als 1,25m ausgeführt werden. An den übrigen Grenzen gelten die Regelungen der bayerischen Bauordnung, also eine maximale Höhe von 2 Metern. Die Antragsteller möchten wegen ihrer Hunde (Cane Corso) den Zaun auch im Bereich zum öffentlichen Straßenraum hin 2 Meter hoch ziehen und beantragen hiermit die dafür notwendige Befreiung vom Bebauungsplan.
Der Gemeinderat diskutiert rege über den Antrag. Insbesondere wird der Fall mit bereits abgelehnten Befreiungsanträgen zu Zaunhöhen im gleichen Baugebiet verglichen. Im Gemeinderat ist man sich einig, dass es keine „festungsähnlichen Wirkungen“ im Wohnbaugebiet geben soll. Alternativ könne ja ein höherer Zaun weiter hinten liegend im Grundstück (mind. 2 Meter von der Grenze entfernt) errichtet werden. Auch wenn es in letzter Zeit Beißvorfälle mit anderen Hunden gab und der Gemeinderat dementsprechend sensibilisiert ist, wird der beantragten Befreiung nicht zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die beantragte Befreiung zur Höhe des Zaunes zu erteilen. Ein Zaun wird mit der beantragten Höhe von 2 Metern gestattet. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Bescheide zu fertigen.
| TOP 05 B | BV: Neubau eines EFH mit Garagen, weitere Befreiungsanträge, Fl.Nr. 425/33 Gmkg. Neuhof |
Sachvortrag:
In der Sitzung vom 23.02.2026 wurde der vorliegende Bauantrag bereits im Gemeinderat behandelt und der beantragten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenzen zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Im damaligen Antrag hatten Unterlagen zur Beantragung zweier weiterer notwendiger Befreiungen gefehlt. Diese wurden zwischenzeitlich beim LRA nachgereicht und zur Stellungnahme an die Gemeinde weitergeleitet. Es handelt sich um Befreiungen zur Wandhöhe sowie zum Stauraum vor der Garage, siehe beiliegende Zusammenfassung. An den Plänen selbst hat sich zum Stand vom 23.02.2026 nichts geändert.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den beiden nachträglich eingegangenen Befreiungsanträgen zur Wandhöhe sowie Stauraum zu.
| TOP 05 C | BV: Bau einer Abbundhalle, Flurnr. 186/1 Gmkg. Neuhof |
Sachvortrag:
Der Bauherr beantragt den Bau einer Abbundhalle auf der Flurnr. 186/1, Gmkg. Neuhof. Es handelt sich dabei um ein Teilstück des „Sägewerk-Geländes“. In früheren Abstimmungen mit der Bauaufsichtsbehörde wurde der Gemeinde bereits mitgeteilt, dass es sich hier zwar um einen „Außenbereich im Innenbereich“ handelt und das Grundstück deshalb grundsätzlich nicht bebaubar ist. Eine Betriebserweiterung eines bereits bestehenden Betriebes ist jedoch möglich. Vom LRA wurde bereits bestätigt, dass im vorliegenden Fall die Erweiterung eines bestehenden Betriebs noch bejaht werden kann, auch wenn der bestehende Betrieb auf der anderen Straßenseite liegt. Die räumliche Nähe ist noch gegeben.
Laut Antragsunterlagen liegt die Zustimmung des Nachbarn vor.
Zur Erschließung wurde der Verwaltung mündlich mitgeteilt, dass sowohl ein Wasseranschluss durch die Dillenberggruppe als auch der Anschluss an den Kanal des Abwasserzweckverbandes in Aussicht gestellt wurden.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt – vorbehaltlich der gesicherten Erschließung – seine Zustimmung zum beantragten Bauvorhaben. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern vom Wasserversorger Dillenberggruppe und dem Abwasserzweckverband eine positive Stellungnahme vorliegen.
| TOP 05 D | Einbeziehungssatzung Hirschneuses 1, Flurnr. 60 Gmkg. Hirschneuses |
Sachvortrag:
Die Eigentümer der Flurnr. 60 Gmkg. Hirschneuses haben bereits einen Antrag mit der Bitte um Vorprüfung an das Landratsamt gestellt, um abklären zu lassen ob ggf. eine Bebauung auf ihrem Grundstück (Ortsausgang Richtung Neudorf) mittels neuer Bauturbo-Regelungen möglich wäre. Vom LRA wurde dies verneint und auf die Möglichkeit einer Einbeziehungssatzung hingewiesen.
Die Eigentümer beantragen daher nun die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung.
Die Antragsteller sind bereit, einen städtebaulichen Vertrag über Regelungen zur Erschließung, Kostentragung usw. mit der Gemeinde zu schließen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, eine Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Hirschneuses aufzustellen.
Einbezogen werden soll ein Teilstück der Flurnr. 60, Gemarkung Hirschneuses gemäß beiliegender Skizze.
| TOP 05 E | Einbeziehungssatzung Hirschneuses 2, FLurnr. 30/1 Gmkg. Hirschneuses |
Sachvortrag:
Die Eigentümer der Flurnr. 30/1 Gmkg. Hirschneuses haben bereits einen Antrag mit der Bitte um Vorprüfung an das Landratsamt gestellt, um abklären zu lassen ob ggf. eine Bebauung auf ihrem Grundstück (Ortsausgang Richtung Kreben) mittels neuer Bauturbo-Regelungen möglich wäre. Vom LRA wurde dies verneint und auf die Möglichkeit einer Einbeziehungssatzung hingewiesen.
Die Eigentümer beantragen daher nun die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung.
Die Antragsteller sind bereit, einen städtebaulichen Vertrag über Regelungen zur Erschließung, Kostentragung usw. mit der Gemeinde zu schließen.
Im Gremium wird diskutiert, insbesondere über eine mögliche Zersiedelung der Landschaft und die dann entstehende „Baulücke“. Mittels Einbeziehungssatzung kann hier aber geregelt werden, dass diese Lücke nicht automatisch auch zu Bauland und wird und damit einen Anspruch auf Erschließung hätte.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, eine Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Hirschneuses aufzustellen.
Einbezogen werden soll ein Teilstück der Flurnr. 30/1, Gemarkung Hirschneuses gemäß beiliegender Skizze.
| TOP 05 F | Antrag auf Vorbescheid Bau eines EInfamilienhauses, Flurnr. 68/2 Gmkg. Hirschneuses |
Sachvortrag:
Der Gemeinde liegt ein Antrag auf Vorbescheid für den Bau eines Einfamilienhauses auf der Flurnr. 68/2, Gemarkung Hirschneuses vor. Derzeit verläuft über dem Grundstück noch eine Freileitung der N-Ergie, dem Antragsteller wurde eine Entfernung der Freileitung aber bereits schriftlich in Aussicht gestellt. Die Gemeinde wurde um Stellungnahme gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben am angegebenen Standort unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Freileitung der N-Ergie muss abgebaut sein
Erschließung mittels Wasser / Abwasser (Anschluss an gemeindlichen Kanal) ist gesichert, ggf. mittels Erschließungsvertrag
| TOP 06 | Sanierung der Schul- und Lindenstraße: Massenmehrung Bodenverbesserung |
Sachvortrag:
Bei den Bauarbeiten in der Schulstraße wurde festgestellt, dass Bodenverbesserungen notwendig sind. Im LV waren dafür bereits Kosten eingestellt. Es ist aber davon auszugehen, dass die eingestellten Massen nicht ausreichen werden und es daher zu einer Massenmehrung und daraus resultierenden Mehrkosten kommen wird. Um den weiteren Bauverlauf nicht zu verzögern, soll heute ein Beschluss gefasst werden, alle Massenmehrungen, die im Zusammenhang mit der Bodenverbesserung in der Baumaßnahme Schul- / Lindenstraße vorkommen, an die Fa. Hähnlein zu beauftragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die ausführende Firma mit den notwendigen Arbeiten zur Bodenverbesserung bei der Baumaßnahme Schul- / Lindenstraße auch in den kommenden Bauabschnitten zu beauftragen. Die Notwendigkeit der Maßnahme ist jeweils vom beauftragten Ingenieurbüro zu bestätigen.
| TOP 07 | Anschluss Lebensmittelmarkt an Nahwärme |
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat in der Vergangenheit bereits beschlossen, alle kommunalen Liegenschaften – wo möglich und zweckmäßig – an das Nahwärmenetz anzuschließen. Im kommenden Bauabschnitt besteht die Möglichkeit, den Lebensmittelmarkt an das Nahwärmenetz anzuschließen.
Die Anschlussgebühren, die von der Gemeinde zu tragen wären betragen laut Vertragsentwurf 12.500,- € (inkl. Umsatzsteuer) zzgl. 595,- € (inkl. Umsatzsteuer) für die Beantragung und Fertigmeldung der Kfw-Förderung. Eventueller Mehraufwand für den hydraulischen Abgleich wird separat ausgewiesen. Die monatlichen Kosten (Grundgebühr von 35,70 € zzgl. Tatsächlich abgenommene Wärmeleistung) ist vom Pächter direkt zu entrichten, dies wurde mit dem Pächter auch schon so besprochen.
Beschluss:
Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt, den vorliegenden Wärmeliefervertrag zwischen dem Markt Neuhof a.d.Zenn und der Energie Ziegler Neuhof II UG zur Belieferung des Anschlussobjektes „Industriestraße 25a“ zu unterzeichnen. Der Markt trägt die anfallenden Anschlussgebühren und Gebühren in Höhe von 12.500,- € inkl. Ust., die Kosten für die Beantragung und Fertigmeldung der Kfw-Förderung in Höhe von 595,- € inkl. Ust. Sowie den eventuellen Mehraufwand für den hydraulischen Abgleich.
Die monatliche Verbrauchsabrechnung soll direkt zwischen Energieversorger und Pächter erfolgen.
| TOP 08 | Erneuerung Pausenhof |
Sachvortrag:
Der Schulverband Neuhof a.d.Zenn beabsichtigt, den Pausenhof der Schule im Sinne einer Flächenentsiegelung und unter Berücksichtigung der sogenannten „Schwammstadt-Kriterien“ zu erneuern und umzugestalten. Die notwendigen Entwurfsplanungen liegen bereits vor. Von der Regierung von Mittelfranken wurden für die Durchführung der Maßnahme Städtebaufördermittel von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt. Allerdings können die Fördermittel nur vom Markt Neuhof a.d.Zenn als berechtigte Städtebaufördergemeinde beantragt und abgerufen werden, nicht durch den Schulverband selbst.
Um die Umsetzung und die Beantragung der Fördermittel zu ermöglichen soll deshalb ein Vertrag zwischen Schulverband und Gemeinde geschlossen werden. In diesem Vertrag soll geregelt werden, dass der Markt Neuhof a.d.Zenn die Maßnahme für den Schulverband durchführt, die Fördermittel beantragt, und nach Erhalt der Fördermittel die übrigen Kosten an den Schulverband verrechnet.
Der Schulvertrag hat der vorgeschlagenen Vorgehensweise und dem Vertrag und in der vorliegenden Form bereits in seiner Sitzung vom 14.04.2026 zugestimmt.
Beschluss:
Um Fördermittel zu erhalten, wird die Maßnahme „Neugestaltung des Pausenhofes“ auf Rechnung des Marktes Neuhof a.d.Zenn durchgeführt, Fördergelder beantragt und die übrigen Kosten an den Schulverband weiter verrechnet. Dazu wird ein Vertrag zwischen dem Markt Neuhof a.d.Zenn und dem Schulverband geschlossen. Der Schulverband erhebt zu gegebener Zeit entsprechende Investitionskostenumlagen von seinen Mitgliedsgemeinden.
Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Vertragsentwurf für eine Vereinbarung zwischen dem Schulverband und dem Markt Neuhof a.d.Zenn zum Zwecke der Beantragung von Fördergeldern und Abwicklung der Baumaßnahme „neuer Pausenhof“ und stimmt einer Unterzeichnung durch die 1. Bürgermeisterin bzw. ihrem Stellvertreter zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Mittel aus der Städtebauförderung bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen und – nach Vorliegen des Förderbescheides bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn – mit der Durchführung der Maßnahme zu beginnen.
| TOP 09 | Anschaffung GPS-Gerät für Feldgeschworene |
Sachvortrag:
Der Markt Neuhof a.d.Zenn hat ein GPS-Gerät zur Nutzung angeschafft, welches insbesondere von den Feldgeschworenen aber auch vom Bauhof genutzt werden kann.
Für das Gerät, die Einrichtung und eine Vor-Ort-Schulung für die künftigen Nutzer sind Kosten in Höhe von insgesamt 9.884,20 € (Inkl. MwSt.) entstanden.
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt die entstanden Kosten für die Anschaffung eines GPS-Gerätes inkl. Schulungskosten in Höhe von insgesamt 9.884,20 € und genehmigt die Beauftragung nachträglich.
| TOP 10 | Verkehr |
Sachvortrag:
Am 12.03.2026 fand kurzfristig eine Verkehrsschau für Staatsstraßen mit Vertretern des Landratsamtes, des staatlichen Bauamtes und der Polizei statt. Für die Gemeinde waren der 2. Bürgermeister Herbert Reiß sowie die Verwaltungsmitarbeiterin Kathrin Schneider vor Ort.
Themen waren die Möglichkeit einer weiteren Zufahrt in der Ansbacher Straße (Höhe Hausnr. 5), die allgemeine Verkehrssituation in der Ansbacher Straße sowie die Versetzung des Ortsschildes am Trocknungsareal.
Auch bei der Verkehrsschau vor Ort konnte noch keine befriedigende Lösung der Parkproblematik in der Ansbacher Straße gefunden werden. Es wurden verschiedene Möglichkeiten angesprochen, ob diese zielführend sind ist aber fraglich.
Ein Beamter der PI Neustadt a.d.Aisch war außerdem kürzlich vor Ort um die Verkehrssituation am Marktplatz in Augenschein zu nehmen. Auch hier wurden verschiedene Möglichkeiten angedacht.
Das neu gewählte Gremium wird sich dann der Problematik annehmen.
| TOP 11 | Freibadsatzung - Änderung der Eintrittspreise |
Sachvortrag:
Die 1. Bürgermeisterin stellt den Satzungsentwurf zur Änderung der Freibadsatzung, insbesondere der Eintrittspreise vor. Neu ist eine Vergünstigung bei Einzeleintritt für Inhaber der Ehrenamtskarte. Das Thema wird sehr emotional diskutiert. Als Ideen wurden auch ein „Solidarbeitrag für Rentner mit geringem Einkommen“ oder das Aufstellen einer Spendenbox zum Erhalt und der Sanierung des Freibades vorgebracht.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Freibadsatzung. Diese tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte einzuleiten.
| TOP 12 | Friedhofssatzung - Erweiterung des Waldfriedhofs |
Sachvortrag:
Die 1. Bürgermeisterin gibt dem Gremium den aktuellen Plan des Waldfriedhofes zur Kenntnis und informiert darüber, dass das Urnengrabfeld C nun erweitert werden soll. Eine Satzungsänderung ist dazu nicht notwendig.
| TOP 13 | Wünsche und Anregungen |
Sachvortrag:
Auf Nachfrage gibt die 1. Bürgermeisterin an, dass die Brücken im Gemeindegebiet größtenteils bereits geprüft wurden, dass Analysegespräch aber noch nicht stattgefunden hat.
| TOP 14 | Bericht der 1. Bürgermeisterin |
Sachvortrag:
| - | Die 1. Bürgermeisterin berichtet über den sehr bewegenden Vortrag von Herbert Zink über die „dunklen Tage von Neuhof“ im April 1945 und bedankt sich herzlich bei ihm für sein Engagement. |
| - | Einladung ergeht an alle interessierten Bürger und insbesondere alle neu nach Neuhof gezogenen zum Neubürgerempfang am kommenden Freitag. Es wird wieder mit einem Doppeldeckerbus durch die Marktgemeinde mit ihren Ortsteilen gefahren. |
| - | Weiterhin ergeht Einladung zum Wandertag der Soldaten- und Reservistenkameradschaft mit gleichzeitiger Einweihung der neuen Wanderwege durch die Wanderwarte und den Naturpark Frankenhöhe am 25.04.2026. |
| - | Am 03.05.2026 findet ein Heimatfest mit Einweihung der neuen Remise und des Fotopoints statt. Es wird einen Frühschoppen mit Musik und Bewirtung durch den Ortsverein Oberfeldbrecht sowie verschiedene Aktionen geben. |
| - | Am 10.05.2026 findet das alljährliche Marktplatzfest statt. |
| - | An alle Helfer und Mitwirkenden der o.g. Festlichkeiten ergeht bereits vorab herzlicher Dank. |
Abschied von Gemeinderatsmitgliedern
Die 1. Bürgermeisterin dankt bereits heute vorab allen ausscheidenden Gemeinderatsmitgliedern für ihre wertvolle Tätigkeit und ihr Engagement. Die offizielle Verabschiedung wird im Vorfeld zur konstituierenden Sitzung am 19.05.2026 stattfinden.