Gemeinde Neuhof – Marktplatz 10 – 90616 Neuhof a.d.Zenn
Sitzungsnummer GR NHZ/2026/005
1. Bürgermeisterin Claudia Wust begrüßt die anwesenden Gremiumsmitglieder, die anwesenden Bürger/innen und den Vertreter der Presse.
| TOP 01 | Begrüßung durch die 1. Bürgermeisterin |
Sachvortrag:
Die 1. Bürgermeisterin begrüßt alle Anwesenden, die alten sowie die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder, die bisherigen Ortssprecher und die zahlreichen Gäste.
| TOP 02 | Verabschiedung der ausgeschiedenen Gemeinderatsmitglieder |
Sachvortrag:
Die erste Bürgermeisterin Claudia Wust bedankt sich bei allen scheidenden Gemeinderatsmitgliedern für ihr herausragendes Engagement. Sie geht auf die großen Herausforderungen der letzten 6 Jahre ein und würdigt mit persönlichen Worten jedes einzelne ausscheidende Gemeinderatsmitglied und hebt seine bzw. ihre besonderen Stärken und Herzensthemen hervor.
Als Dankgeschenk erhält jedes ausscheidende Gemeinderatsmitglied einen „Zenngründer Apfelbaum“ als Symbol, dass auch Kommunalpolitik wie auch ein Baum gute Wurzeln, viel Pflege und auch viel Geduld braucht und auch Widrigkeiten standhalten muss.
Herzlicher Dank ergeht auch an den bisherigen 2. Bürgermeister Herbert Reiß, der sich für den Gemeinderat nicht mehr zur Wahl gestellt hat.
| TOP 03 | Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder |
Sachvortrag:
Die verabschiedeten Gemeinderatsmitglieder nehmen nach der Verabschiedung im Zuschauerraum Platz. Die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder werden von der ersten Bürgermeister begrüßt.
Sie nimmt den neuen Gemeinderatsmitgliedern Stefan Burk, Jörg Hautmann, Silvia Heubeck, Stefan Kallert, Andreas Schwemmer, Richard Schwemmer und Dr. Katrin Sill den gem. Art. 31 GO vorgeschriebenen Amtseid ab. Herr Heinz Thürauf wird erst in der kommenden Sitzung vereidigt.
| TOP 04 | Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister |
Sachvortrag:
Gemäß Art. 35 Abs. 1 GO muss der Gemeinderat einen zweiten Bürgermeister oder eine zweite Bürgermeisterin wählen, ein/e dritte/n Bürgermeister/in kann gewählt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt keinen dritten Bürgermeister zu wählen, sondern zwei weitere gleichberechtigte Stellvertreter gem. Art. 39 Abs. 1 GO namentlich zu bestellen.
| TOP 05 | Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ("Hauptsatzung") |
Sachvortrag:
Jedem Gemeinderatsmitglied wurde mit der Einladung der Entwurf zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts übersandt. Der Entwurf berücksichtigt die Änderungen in der aktuellen Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags.
Insbesondere werden Formulierungen zu Ausschüssen und zum Anspruch auf Ersatz bei nachgewiesenem Dienstausfall geändert.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts gemäß vorliegendem Entwurf. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.05.2026 in Kraft. Zum gleichen Tag tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 12.05 2020 außer Kraft.
Eine Ausfertigung der Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt der Niederschrift bei.
| TOP 06 | Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat des Marktes Neuhof a.d.Zenn |
Sachvortrag:
Gemäß Art. 45 Abs.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern gibt sich der Gemeinderat eine Geschäftsordnung.
Jedem Gemeinderatsmitglied wurde mit der Einladung zur Sitzung der Entwurf für eine Geschäftsordnung des Gemeinderates des Markt Neuhof a.d.Zenn zugesandt. Im Entwurf wurden die Änderungen in der Muster-Geschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages eingearbeitet und insbesondere die Regelungen zu Form und Frist der Ladung und der Art der Bekanntmachung überarbeitet.
Die erste Bürgermeisterin weist insbesondere auf folgende Punkte aus der Geschäftsordnung hin:
| - | Einladungen zu Sitzungen erfolgen künftig nur noch elektronisch |
| - | Hybride Sitzungen wird es nicht geben |
| - | Das Sitzungsgeld bleibt bei 15,- € / Sitzung |
| - | Amtliche Bekanntmachungen erfolgen durch Niederlegung und Information im Schaukasten am Marktplatzpavillon |
| Beschluss: | |
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf für eine Geschäftsordnung des Marktes Neuhof a.d.Zenn, diese tritt rückwirkend zum 01.05.2020 in Kraft. Eine Ausfertigung der Geschäftsordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt der Niederschrift bei.
Jedes Gemeinderatsmitglied erhält eine Geschäftsordnung in der heute beschlossenen Fassung.
| TOP 07 | Wahl und Vereidigung des / der weiteren Bürgermeister |
Sachvortrag:
Die 1. Bürgermeisterin erläutert das Verfahren zur Wahl des zweiten Bürgermeisters / der zweiten Bürgermeisterin. Die Wahl hat in geheimer Abstimmung mittels Stimmzetteln zu erfolgen.
Nachdem alle Mitglieder des Gemeinderates ihre Stimme abgegeben haben und dies im Stimmabgabeverzeichnis vermerkt wurde, wurden die Stimmen von der Geschäftsleitung mit Hilfe zweier ehemaliger Gemeinderatsmitglieder bzw. Ortssprecher ausgezählt.
Es entfielen auf:
Pöhmerer Manfred 11 Stimmen
Berger Christian 2 Stimmen
Schwemmer Richard 1 Stimme
Damit wurde Manfred Pöhmerer zum zweiten Bürgermeister gewählt. Manfred Pöhmerer nimmt die Wahl an und bedankt sich für das ihm entgegen gebrachte Vertrauen aus dem Gremium. Die erste Bürgermeisterin gratuliert ihm zur Wahl und nimmt ihm den Amtseid ab.
| TOP 08 | Bestellung des / der weiteren Bürgermeister-Stellvertreter |
Beschluss:
Der Gemeinderat bestimmt die beiden dienstältesten Gemeinderatsmitglieder, namentlich Herrn Christian Berger und Frau Lydia Stoll, zu gleichberechtigten weiteren Stellvertretern der ersten Bürgermeisterin gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO.
| TOP 09 | Bestellung der Ausschuss- und Verbandsmitglieder und deren Stellvertreter |
| TOP 09 A | Rechnungsprüfungsausschuss |
Sachvortrag:
Bei einer Berechnung der Sitze für den Rechnungsprüfungsausschuss nach dem Verfahren St. Lague / Schepers entfallen 2 Sitze auf die Liste CSU / Freie Bürger, 1 Sitz für die Bürgernahe Liste und 1 Sitz für die Grünen.
Vorgeschlagen werden die folgenden 4 Gemeinderatsmitglieder als Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss:
CSU / Freie Bürger: Jörg Hautmann, Andreas Schwemmer
Bürgernahe Liste: Stefan Kallert
Grüne: Heinz Thürauf
Als Vertreter werden vorgeschlagen:
Richard Schwemmer für Jörg Hautmann, Lydia Stoll für Andreas Schwemmer, Christian Berger für Stefan Kallert und Stefan Gräser für Heinz Thürauf.
Als Vorsitzender wird Heinz Thürauf vorgeschlagen. Er hat einer Wahl vorab zugestimmt.
Beschluss:
Folgende Mitglieder und ihre Vertreter werden in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt:
Jörg Hautmann, Stellvertreter: Richard Schwemmer
Andreas Schwemmer, Stellvertreter: Lydia Stoll
Stefan Kallert, Stellvertreter: Christian Berger
Heinz Thürauf, Stellvertreter: Stefan Gräser
Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Heinz Thürauf bestimmt.
| TOP 09 B | Vertreter in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof |
Sachvortrag:
Die 1. Bürgermeisterin ist kraft Gesetzes Mitglied in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft, 3 weitere Mitglieder sind vom Gemeinderat zu bestellen.
Für die Gemeinderatsmitglieder ist für jeden Fall ihrer Verhinderung außerdem ein Stellvertreter zu bestellen. Der 1. Bürgermeister wird dagegen von den weiteren Bürgermeistern vertreten. Das gilt im Übrigen auch dann, wenn der 2. Bürgermeister selbst (als Gemeinderatsmitglied) in die Gemeinschaftsversammlung entsandt wurde. Er wird dann seinerseits von seinem bestellten Stellvertreter vertreten (Art. 6 Abs. 2 Sätze 3 und 4 VGemO).
Als Vertreter für die Gemeinschaftsversammlung werden vorgeschlagen:
Gerhard Enzner, Werner Winnerlein, Manfred Pöhmerer
Als Vertreter werden vorschlagen: Heinz Thürauf (für Gerhard Enzner), Christian Berger (für Werner Winnerlein), Lydia Stoll (für Manfred Pöhmerer)
Beschluss:
Folgende Gemeinderatsmitglieder werden zu Vertretern in der Gemeinschaftsversammlung bestellt:
Gerhard Enzner, Stellvertreter: Heinz Thürauf
Werner Winnerlein, Stellvertreter: Christian Berger
Manfred Pöhmerer, Stellvertreter: Lydia Stoll
| TOP 09 C | Vertreter im Zweckverband zur Abwasserbeseitigung "Oberes Zenntal" |
Sachvortrag:
Für den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung „Oberes Zenntal“ ist neben der 1. Bürgermeisterin ein weiteres Verbandsmitglied zu bestellen.
Während die Verbandsräte kraft Amtes (1. Bürgermeister) im Falle ihrer Verhinderung grundsätzlich durch die gesetzlichen Stellvertreter (weitere Bürgermeister) vertreten werden, sind für die sonstigen Verbandsräte jeweils eigene Stellvertreter zu bestellen. Zu beachten ist dabei, dass sich Verbandsräte nicht untereinander vertreten können (Art. 31 Abs. 3 KommZG).
Vorgeschlagen wird als Verbandsrätin Frau Silvia Heubeck, als ihre Vertretung Herr Christian Berger.
Beschluss:
Folgende Gemeinderatsmitglieder werden zu Verbandsräten im Zweckverband zur Abwasserbeseitigung „Oberes Zenntal“ bestellt:
Silvia Heubeck Stellvertreter: Christian Berger
| TOP 09 D | Vertreter im Zweckverband zur Wasserversorgung "Dillenberggruppe" |
Sachvortrag:
Für den Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe sind neben der 1. Bürgermeisterin zwei weitere Verbandsräte zu bestellen. Es gelten wieder die gesetzlichen Regelungen des KommZG zur Vertretung.
Vorgeschlagen werden:
Stefan Burk, Richard Schwemmer
Als deren Vertreter: Katrin Sill (für Stefan Burk), Werner WInnerlein (für Richard Schwemmer)
Beschluss:
Als Verbandsräte im Zweckverband zur Wasserversorgung „Dillenberggruppe“ werden folgende Gemeinderatsmitglieder bestellt:
Stefan Burk, Stellvertreter: Katrin Sill
Richard Schwemmer, Stellvertreter: Werner Winnerlein
| TOP 09 E | Vertreter im Schulverband |
Sachvortrag:
Gem. Art. 9 BaySchFG werden in die Schulverbandsversammlung die ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden entsandt. Über Vertreter wird kraft Gesetzes keine Regelung getroffen, ein Vertreter kann also bestellt werden.
Vorschlag für den Vertreter der 1. Bürgermeisterin im Schulverband: Christian Berger
Beschluss:
Zum Stellvertreter der 1. Bürgermeisterin im Schulverband im Falle der Verhinderung wird Christian Berger bestellt.
| TOP 10 | Beschluss über Ortssprecherwahlen |
Sachvortrag:
Gemäß Art. 60a GO können in Gemeindeteilen, die am 19. Januar 1952 noch selbständige Gemeinden waren und die im Gemeinderat nicht vertreten sind auf Antrag eines Drittels der dort ansässigen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger Ortssprecher gewählt werden.
Ortssprecherinnen und Ortssprecher können an allen Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teilnehmen und Anträge stellen.
Wie bisher auch soll diese Möglichkeit in Neuhof allen Ortsteilen eingeräumt werden, unabhängig davon ob sie früher selbständige Gemeinden waren oder nicht.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, allen Ortsteilen, die im Gemeinderat nicht vertreten sind, die Möglichkeit einzuräumen einen Ortssprecher gem. Art. 60a GO zu wählen, wenn ein Drittel der dort ansässigen Gemeindebürger dies beantragt. Die 1. Bürgermeisterin wird dann eine Ortsversammlung einberufen, in der aus der Mitte der wahlberechtigten Gemeindebürger des Ortsteiles ein Ortssprecher gewählt wird.
Es handelt sich dabei um die Ortsteile Unterfeldbrecht, Neuziegenrück, Neuselingsbach, Vockenroth und Hirschneuses.