Gemeinde Trautskirchen – Rathausplatz 1 – 90619 Trautskirchen
Sitzungsnummer GR TRK/2026/005
Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung: 19:00 Uhr
1. Bürgermeister Werner Wirth begrüßt die anwesenden Gremiumsmitglieder, die anwesenden Bürger/innen und den Vertreter der Presse.
| TOP 01 | Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder |
Sachvortrag:
Alle neu gewählten Gemeinderatsmitglieder sind gem. Art. 31 Abs. 4 GO in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen.
Der 1. Bürgermeister nimmt den neuen Gemeinderatsmitgliedern Marcel Böhm, Christina Eckert, Tina Gunkler, Hubert Kadlubowski, Florian Weiskopf und Matthias Zaremba in alphabetischer Reihenfolge den vorgeschriebenen Amtseid ab.
| TOP 02 | Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister |
Sachvortrag:
Gemäß Art. 35 Abs. 1 GO muss der Gemeinderat einen zweiten Bürgermeister / eine zweite Bürgermeisterin wählen und kann einen dritten Bürgermeister / eine dritte Bürgermeisterin wählen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt wie bisher auch neben dem 2. Bürgermeister auch einen dritten Bürgermeister zu wählen.
| TOP 03 | Wahl der weiteren Bürgermeister |
Sachvortrag:
Der erste Bürgermeister erläutert das Verfahren zur Wahl der weiteren Bürgermeister: Die Wahl hat jeweils in geheimer Abstimmung mittels Stimmzetteln zu erfolgen. Außerhalb des Sitzungssaales befindet sich die Wahlurne, die Gemeinderatsmitglieder verlassen einzeln den Sitzungssaal und erhalten dann einen Stimmzettel, auf dem die Namen aller wählbaren Gemeinderatsmitglieder aufgedruckt sind. Jedes Gemeinderatsmitglied kann ein Kreuz vergeben und wirft den Stimmzettel sodann gefaltet in die Wahlurne.
Die Wahlurne wird von der Geschäftsleiterin geleert und die einzelnen Stimmzettel verlesen.
Wahl des zweiten Bürgermeisters
Im ersten Wahlgang entfielen auf Martin Bardenbacher 8 Stimmen, auf Friedrich Mauser 5 Stimmen. Ungültige Stimmzettel wurden nicht abgegeben.
Erster Bürgermeister Werner Wirth verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass Martin Bardenbacher die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat und damit zum zweiten Bürgermeister gewählt ist. Der Gewählte nimmt die Wahl schriftlich an.
Wahl des dritten Bürgermeisters
Im ersten Wahlgang entfielen auf Gabi Lichtenberg 2 Stimmen, auf Friedrich Mauser 5 Simmen und auf Hubert Kadlubowski 6 Stimmen. Ungültige Stimmzettel wurden nicht abgegeben.
Da im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat, wird eine Stichwahl zwischen Hubert Kadlubowski und Friedrich Mauser durchgeführt.
In der Stichwahl entfallen auf Hubert Kadlubowski 7 Stimmen, auf Friedrich Mauser 6 Stimmen.
Erster Bürgermeister Werner Wirth verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass Hubert Kadlubowski die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat und damit zum dritten Bürgermeister gewählt ist. Der Gewählte nimmt die Wahl schriftlich an.
Vereidigung der weiteren Bürgermeister
Die weiteren Bürgermeister sind durch den ersten Bürgermeister mittels des Amtseides aus Art. 27 Abs. 2 Satz 1 KWBG zu vereidigen.
Der erste Bürgermeister nimmt den beiden gewählten weiteren Bürgermeistern den Amtseid ab.
| TOP 04 | Bestimmung weiterer Stellvertreter des Bürgermeisters |
Sachvortrag:
Der erste Bürgermeister erläutert, dass es gem. Art. 39 Abs. 1 GO möglich ist, weitere Stellvertreter des Bürgermeisters zu bestellen. Ob weitere Stellvertreter bestellt werden sollen liegt im Ermessen des Gemeinderates. Möglich ist die namentliche Bestellung in offener Abstimmung oder die Festlegung nach allgemeinen sachlichen Kriterien (zum Beispiel nach Lebensalter oder Dienstalter.
Das Gremium spricht sich dafür aus, keine weiteren Stellvertreter zu bestellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, keine weiteren Stellvertretungen des Bürgermeisters aus seiner Mitte zu bestimmen.
TOP 05 | Erlass einer Satzung zur Regelung von Frages des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ("Hauptsatzung") |
Sachvortrag:
Allen Gemeinderatsmitgliedern wurde vorab ein Entwurf für die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zugesandt.
Der erste Bürgermeister schlägt vor, zukünftig den Ortsteilbeauftragten die Teilnahme an allen Sitzungen des Gemeinderates zu ermöglichen, auch an den nichtöffentlichen Sitzungen. Art. 60a Abs. der GO sieht dies für Ortssprecher vor. Die Höhe des Sitzungsgeldes sollte entsprechend angepasst werden.
Außerdem muss die vorgesehene Regelung zu weiteren Stellvertretern des Bürgermeisters aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses aus TOP 04 noch geändert bzw. gestrichen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) gem. vorliegendem Entwurf mit folgenden Änderungen:
§ 3 Abs. 3 Satz 1: Die ehrenamtlichen Ortsteilbeauftragten erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von 15,- €-
§ 5 Abs. 1 Satz 2 entfällt ersatzlos.
§ 5 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt formuliert: Der zweite und dritte Bürgermeister sind ehrenamtlich tätig.
Die Satzung ist neu zu erlassen und öffentlich bekannt zu machen. Eine Ausfertigung der endgültigen Fassung der Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt der Niederschrift bei.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.05.2026 in Kraft. Mit gleichem Datum tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 08.05.2020 außer Kraft.
TOP 06 | Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat Trautskirchen |
Sachvortrag:
Die Geschäftsordnung einer Gemeinde regelt als interner Richtlinienkatalog den geordneten Arbeitsablauf des Gemeinderats und seiner Ausschüsse, einschließlich Ladungsfristen, Tagesordnungspunkten, Abstimmungsmodalitäten und Protokollführung. Sie wird vom Gemeinderat selbst beschlossen, muss Regelungen zur Sitzungsvorbereitung enthalten und gilt regelmäßig für die Dauer einer Wahlperiode. Den Gemeinderatsmitglieder wurde ein Entwurf vorab zugesandt.
Der erste Bürgermeister stellt den Entwurf der Geschäftsordnung, insbesondere die Änderungen zur alten Geschäftsordnung vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat berät über die einzelnen Paragrafen der Geschäftsordnung und beschließt, dass der Vorschlag über die Neufassung der Geschäftsordnung unter folgenden Änderungen als endgültige Fassung gelten soll:
| - | § 11 Abs. 2 Nr. 2a: der Betrag zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln für den ersten Bürgermeister wird auf 10.000,- € (brutto) im Einzelfall festgesetzt. |
| - | Die Beträge in § 11 Abs. 2 Nr. 2 b und d und Nr. 3a werden entsprechend angepasst. |
| - | § 15 Abs. 2 entfällt. |
| - | § 16 Abs. 3 Satz 2 entfällt. |
| - | § 21 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: Die Sitzungen finden im Sitzungssaal des Rathauses Trautskirchen statt, sie beginnen in der Regel um 19.30 Uhr. |
Regelmäßiger Sitzungstag ist der Donnerstag. In der Einladung (§ 20) kann im Einzelfall etwas anderes bestimmt werden.
| TOP 07 | Bestellung der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter |
| TOP 07 A | Rechnungsprüfungsausschuss |
Aus dem Gremium werden für den Rechnungsprüfungsausschuss Vorschläge für die Ausschussmitglieder sowie ihre Stellvertreter genannt.
Es wird einzeln über die Vorgeschlagenen abgestimmt:
Bernd Bibelriether: 13 gegen 0 Stimmen Stellvertreter: Marcel Böhm: 13 gegen 0 Stimmen
Christina Eckert: 13 gegen 0 Stimmen Stellvertreter: Matthias Zaremba: 13 gegen 0 Stimmen
Gabi Lichtenberg: 13 gegen 0 Stimmen Stellvertreter: Florian Weiskopf: 13 gegen 0 Stimmen
Mit 13 gegen 0 Stimmen wird Bernd Bibelriether als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt.
| TOP 07 B | Bauausschuss |
Beschluss:
Für den vorberatenden Bauausschuss werden Vorschläge aus dem Gremium gemacht und einzeln darüber abgestimmt:
| Norbert Zeilinger: | 13 gegen 0 Stimmen |
| Florian Weiskopf: | 13 gegen 0 Stimmen |
| Lukas Lockl: | 13 gegen 0 Stimmen |
| Matthias Zaremba: | 13 gegen 0 Stimmen |
| Friedrich Mauser: | 13 gegen 0 Stimmen |
| Werner Wirth: | 13 gegen 0 Stimmen |
Mit 13 gegen 0 Stimmen wird Werner Wirth als Vorsitzender des Bauausschusses bestimmt.
TOP 07 C | Vertreter in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn |
Sachvortrag:
Vertreter in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn sind kraft Gesetzes die ersten Bürgermeister bzw. Bürgermeisterinnen der Mitgliedsgemeinden und ein Gemeinderatsmitglied sowie für jedes volle Tausend ihrer Einwohnerinnen und Einwohner ein weiteres Gemeinderatsmitglied.
Trautskirchen entsendet neben dem ersten Bürgermeister also zwei Gemeinderatsmitglieder in die Gemeinschaftsversammlung.
Der erste Bürgermeister wird im Falle seiner Verhinderung vom 2. Bzw. 3. Bürgermeister vertreten; für die übrigen Mitglieder wird eine Stellvertretung bestimmt.
Beschluss:
Aus dem Gremium werden Vorschläge zur Entsendung in die Verwaltungsgemeinschaftsversammlung gemacht und einzeln darüber abgestimmt:
Hubert Kadlubowski 13 gegen 0 Stimmen Stellvertreter: Lukas Lockl 13 gegen 0 Stimmen
Gabi Lichtenberg 13 gegen 0 Stimmen Stellvertreter: Florian Weiskopf 13 gegen 0 Stimmen
TOP 07 D | Vertreter im Schulverband |
Sachvortrag:
Rechtsgrundlage für die Entsendung in die Schulverbandsversammlung ist der Art. 9 BaySchFG. Demnach werden kraft Gesetzes die ersten Bürgermeister der am Schulverband beteiligten Gemeinden entsandt. Da es sich um einen Haupt- bzw. Mittelschulverband, der die Aufgaben einer Grundschule übernommen hat, handelt, ist für die Entsendung weiterer Mitglieder die Anzahl der Mittelschüler ausschlaggebend. Da keine Verbandsgemeinde mehr als 50 Schüler hat, ist kein weiteres Verbandsmitglied zu entsenden.
Da die Stellvertretung des ersten Bürgermeisters im Gesetz hier nicht ausdrücklich geregelt ist, schlägt der erste Bürgermeister vor als seinen Stellvertreter eine Person aus dem Gremium zu bestimmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Hubert Kadlubowski als Stellvertreter bei Verhinderung des ersten Bürgermeisters in den Schulverband zu entsenden.
TOP 07 E | Vertreter im Zweckverband "Wasserversorgung Markt Erlbacher Gruppe" |
Sachvortrag:
Der erste Bürgermeister ist kraft Gesetztes Mitglied in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Markt Erlbacher Gruppe und wird von den weiteren Bürgermeistern vertreten.
Gemäß Satzung des Zweckverbandes ist ein weiteres Mitglied in de Verbandsversammlung zu entsenden und ein Stellvertreter festzulegen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, folgende Personen in den Zweckverband zur Wasserversorgung Markt Erlbacher Gruppe zu entsenden:
Friedrich Mauser mit 13 zu 0 Stimmen Stellvertreter: Lukas Lockl mit 13 zu 0 Stimmen
TOP 08 | Bericht des 1. Bürgermeisters |
Sachvortrag:
Der erste Bürgermeister richtet sein Wort an das neu gewählte Gremium und betont, dass das gute, offene und sachliche Miteinander im Gemeinderat sowie gegenseitiger Respekt auch in der kommenden Wahlperiode beibehalten werden sollte.
Er skizziert die anstehenden Projekte, insbesondere der Abschluss der Kläranlagensanierung, die Instandsetzung zweier Pumpstationen, die Kalkulation der Herstellungsbeiträge und Abwassergebühren, Ertüchtigung von Straßen, die Brücke Stöckach und die Fortführung des Sturzflutmanagements und des Aktionsprogramms Schwammregion. Auch die Feuerwehr hat bereits Bedarf für Ausrüstung angemeldet.
Erster Bürgermeister Werner Wirth weist schon jetzt auf das anstehende Jubiläum zum 750-jährigen Bestehen von Trautskirchen im Jahr 2028 hin.
Ein persönliches Wunschprojekt für ihn stellt der Radweglückenschluss zwischen Trautskirchen und Buch darf.
Der neue Gemeinderat wird sich Gedanken machen müssen, wo die Entwicklung Trautskirchens – auch in baulicher Sicht – hingehen soll. Gegebenenfalls wäre hier die Durchführung eines gemeinsamen Workshops sinnvoll.
TOP 09 | Angebot Zaun Kläranlage |
Sachvortrag:
Aufgrund der Erweiterung der Kläranlage ist die Ergänzung des Zauns um 56 Meter im Osten und Norden notwendig. Der Gemeinde liegt bisher ein Angebot einer Firma aus Hagenbüchach in zwei verschiedenen Ausführungen vor.
Vor Auftragsvergabe soll bei der Firma Draht Krippner aus Langenzenn noch ein Vergleichsangebot eingeholt werden.
TOP 10 | Ergänzende Kostenermittlung Straßensanierung Kohlplatte / Brunnenleite (Beschluss) |
Sachvortrag:
Bei der Baumaßnahme Straßensanierung Kohlplatte / Brunnenleite musste die Planung noch einmal geändert werden. Aufgrund der geänderten Planung liegt nun auch eine neue Kostenberechnung des Ingenieurbüros Eichler vor. Aufgrund der größeren Straßenfläche, die saniert werden soll entstehen inkl. der notwendigen Straßeneinläufe, Zwei- statt Einzeiler, Kanalleitungen, Drainage und Sickerschlitzen Mehrkosten in Höhe von 20.990,15 € brutto.
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt die Erweiterung der Sanierungsmaßnahmen Straße Brunnenleite – Kohlplatte gemäß Ausführungsplanung de Ingenieurbüros Eichler. Die Auftragssumme erhöht sich somit um 20.990,15 €.