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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 15/2024
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

TOP 01

Begrüßung und Bürgersprechstunde

Sachvortrag:

Der Vorsitzende stellt fest, dass ordnungsgemäß und fristgerecht geladen wurde und dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2 und 3 GO beschlussfähig ist. Die Tagesordnung hat jeder mit der Einladung erhalten, zusätzlich wurde diese im RIS zur Verfügung gestellt. Es gibt keine Einwände gegen die Tagesordnung.

Er eröffnet die Sitzung und begrüßt alle anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Ortsteilbeauftragte, die Schriftführerin und die Vertreterin der Presse, Frau Neckermann.

Er gratuliert nachträglich dem Gemeinderatsmitglied Martin Bardenbacher zum Geburtstag.

Bürgersprechstunde:

Es wurden keine Anliegen von Bürgern vorgebracht.

TOP 02

Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil vom 23.05.2024

Sachvortrag:

Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 23.05.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorab im Rats-Informationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss:

Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 23.05.2024 wird ohne Einwand genehmigt.

TOP 03

Bauantrag: Nutzungsänderung eines Wohnhauses Hauptstraße, Trautskirchen, gewerbliche Vermietung von drei Ferienwohnungen

Sachvortrag:

Der Gemeinde Trautskirchen liegt ein Bauantrag betreffend das Grundstück Fl.Nr. 65, Gmkg. Trautskirchen (Hauptstraße 10) vor. Die Antragstellerin begehrt eine Nutzungsänderung des Bestandsgebäudes ohne bauliche Eingriffe zur gewerblichen Vermietung von drei Ferienwohnungen. Die gesamte Wohnfläche beträgt ca. 248 m². Das Grundstück liegt in einem Mischgebiet, in welchem gemäß Baunutzungsverordnung sowohl Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, zulässig sind, als auch kleinere Beherbergungsbetriebe. Gemeinderatsmitglied Julia Callens erkundigt sich nach dem Vorliegen der Nachbarunterschriften bzw. der Konsequenz, sollten diese nicht vorliegen. 1. Bürgermeister Wirth erläutert, dass die Nachbarunterschriften zugesichert wurden, eine fehlende Zustimmung der Nachbarn hätte zur Folge, dass auch den Nachbarn eine rechtsmittelfähige Ausfertigung der Baugenehmigung zugestellt würde. Weiterhin erkundigt sich Frau Callens nach den vorhandenen Stellplätzen. Es werden 3 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Dies ist laut der gesetzlichen Garagen- und Stellplatzverordnung ausreichend (1 Stellplatz je Wohnung).

Frau Callens befürchtet eine Verschlechterung der Parksituation im Ort und kann es außerdem nicht gutheißen, überall benötigten Wohnraum für die Nutzung als Ferienwohnungen vom Markt zu nehmen. Von den Gemeinderatsmitgliedern Haas, Zeilinger und Endreß wird ausgeführt, dass durch die Nutzung als Ferienwohnungen das Gebäude aufgewertet wird und dies allemal besser sei als ein Leerstand im Innenort. Solange es vom Landratsamt als genehmigungsfähig angesehen wird, spreche hier nichts gegen die Nutzungsänderung. Der Bürgermeister schließt sich dem an und bringt folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Beschluss:

Die Gemeinde Trautskirchen erhebt keine Einwände gegen den Bauantrag. Die baufachliche Prüfung obliegt dem Landratsamt.

TOP 04

Frühzeitige Beteiligung TÖB: Bebauungsplan Nr. 88 für das Sondergebeit "Zwischenlager Bodenaushub" der St adt Bad Windsheim

Sachvortrag:

Der Stadtrat der Stadt Bad Windsheim hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 88 „Zwischenlager für Bodenaushub“ gefasst. Die Gemeinde Trautskirchen wird als Nachbargemeinde und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.

Auf der Flurnummer 316 zwischen Bad Windsheim und Ickelheim sollen Lagerflächen für Bodenaushub geschaffen werden.

Beschluss:

Die Gemeinde Trautskirchen erhebt keine Einwände gegen das Bauvorhaben.

TOP 05

Teilnahme der Gemeinde am Förderprojekt "Balkonkraftwerke" der Kommunalen Allianz Aurach-Zenn, Beschlussfassung

Sachvortrag:

Die Kommunalen Allianzen Aurach-Zenn und NeuStadt und Land haben ein gemeinsames Förderprogramm zur Förderung von Stecker-Solaranlagen (sogenannte „Balkonkraftwerke“) beschlossen. Durch die Installation einer solchen Mini-PV-Anlage auf dem heimischen Balkon oder der Garage kann jeder seinen perösnlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Der erzeugte Strom wird mittels Steckdose direkt in den lokalen Stromkreis eingespeist, dort unmittelbar verbraucht und deckt so einen Teil des häuslichen Strombedarfes ab.

Eckpunkte des Förderprogramms:

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Fördervolumen ist auf maximal 4000,- € pro Kommune beschränkt

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100 € Zuschuss werden pro Antrag ausbezahlt

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Pro Haushalt ist ein Antrag möglich

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Antragstellung inkl. Rechnungsdatum müssen nach dem 01.05.2024 liegen

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Förderung von Anlagen bis 800 Wp

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5 Jahre Zweckbindung

Beschluss:

Die Gemeinde Trautskirchen beteiligt sich mit einem Fördervolumen von max. 4000,- € am gemeinsamen Förderprogramm der Kommunalen Alllianzen Aurach-Zenn und NeuStadt und Land zum Ausbau der erneuerbaren Energien – Förderung von Stecker-Solaranlagen und billigt die einschlägigen Förderrichtlinien.

TOP 06

Umbau Altes Schulhaus zur Kindertagesstätte: Angebote über Holz-Innentüren

Sachvortrag:

Es wurden 8 Firmen zur Abgabe eines Angebotes für die Innentüren aufgefordert. Zum Abgabetermin lagen 2 Angebote vor, die in die Wertung genommen wurden. Es ergaben sich Brutto-Gesamtsummen von 50.451,24 € und 64.741,47 €. Die Vergabe erfolgt im nichtöffentlichen Teil.

TOP 07

Umbau Altes Schulhaus zur Kindertagesstätte: Angebote Pflaster- und Begrünungsanlage

Sachvortrag:

Es wurden 5 Firmen zur Angebotsabgabe für die Pflasterarbeiten und Begrünung aufgefordert.

Zum Abgabetermin lag jeweils ein Angebot vor, das in die Wertung genommen werden konnte:

Pflasterarbeiten:

24.030,78 €

Gestaltung Grünflächen:

8.725,08 €

Die Vergabe erfolgt im nichtöffentlichen Teil.

TOP 08

Umbau Altes Schulhaus zur Kindertagesstätte: Angebote WC-Trennwände

Sachvortrag:

Es wurden insgesamt 5 Firmen zur Abgabe eines Angebotes für WC-Trennwände aufgefordert. Zum Abgabetermin lagen 5 Angebote vor.

Es ergaben sich Brutto-Angebotssummen von 4.620,77 € (ohne Verriegelung und Alu-Klemmschutz) bzw. 5.447,82 (mit Verriegelung und Alu-Klemmschutz) bis 7.917,63 €.

Die Vergabe erfolgt im nichtöffentlichen Teil.

TOP 09

Allgemeine Aussprache

Sachvortrag:

2. Bürgermeisterin Anja Raatz erkundigt sich nach dem ausgewählten Film für die N-Ergie Kinotour. Es wird der Film Rehragout-Rendezvous („Eberhofer-Krimi“) gezeigt werden.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung

TOP 11

Vergabe Holz-Innentüren

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für Holz-Innentüren zum Bruttoangebotspreis von 50.451,24 € an die Firma Meier aus Markt Erlbach zu vergeben.

TOP 12

Vergabe Pflaster- und Begrünungsarbeiten

Beschluss 1:

Der Gemeinderat bestätigt die Auftragsvergabe Pflasterarbeiten zum Bruttoangebotspreis von 24.030,78 € an die Firma Heiko Höfler aus Trautskirchen.

Beschluss 2:

Der Gemeinderat bestätigt die Auftragsvergabe Begrünung und Bepflanzung zum Bruttoangebotspreis von 8.725,08 € an die Firma Heiko Höfler aus Trautskirchen.

TOP 13

Vergabe WC-Trennwände

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für WC-Trennwände an die Firma Weiß-Trennwände aus Neuendettelsau zum Brutto-Angebotspreis von 5.447,82 € zu vergeben.