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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 15/2024
Bekanntmachungen/Satzungen
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Bekanntmachungen/Satzungen

Wasserrecht; Einleitung von Niederschlagswasser aus Hohenroth in einen Vorflutgraben zum Selingsbach, Fl.-Nrn. 520 und 343, Gemarkung Trautskirchen, Gemeinde Trautskirchen

Der Bescheid des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vom 09.07.2024, Aktenzeichen 42-6326-0003-2024-st, sowie die geprüften Antragsunterlagen liegen ab 02.08.2024, zwei Wochen lang bis einschließlich 16.08.2024 während der allgemeinen Dienststunden bei der der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a. d. Zenn, Marktplatz 10, 90616 Neuhof a.d.Zenn (Zimmer Nr. 7) und im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch (Zimmer A 214) zur Einsichtnahme aus.

Der Bescheid, die Antragsunterlagen (soweit digital vorhanden) und dieser Bekanntmachungstext sind auch auf den Internetseiten des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim unter folgendem Link abrufbar: www.kreis-nea.de/qr/27a.

Aus technischen Gründen konnten die Prüf- und Genehmigungseintragungen nicht in den digitalen Plansatz übertragen werden. Die vollständigen Planunterlagen liegen in Papierform für Sie zur Einsicht bereit.

Der Bescheid des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vom 09.07.2024, Aktenzeichen 42-6326-0003-2024-st, wurde dem Träger des Vorhabens zugestellt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffen als zugestellt (Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach

91522 Ansbach

Haus- und Postanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

1. Bürgermeister