der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d. Zenn
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des Art. 8 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) i.V.m. Art. 41 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaftsversammlung folgende
| Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im | ||
| Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | Euro | 893.460 |
| und im | ||
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | Euro | 21.410 |
| ab. | ||
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
1. Verwaltungsumlage:
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs (Umlagesoll) von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 770.000 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der amtlichen Einwohnerzahlen nach dem Stand vom 30.06.2024 der Mitgliedsgemeinden umgelegt.
Zu diesem Stichtag wird die Einwohnerzahl von Neuhof a.d.Zenn auf 2.185 und von Trautskirchen auf 1.294, insgesamt 3.479 festgesetzt.
| Danach errechnet sich die Verwaltungsumlage für | |
| Neuhof a.d.Zenn auf | 483.601,61 Euro |
| Trautskirchen auf | 286.398,39 Euro |
| 770.000,00 Euro |
Die vierteljährlichen Abschläge sind bis zum Erlass der nächsten Haushaltssatzung auch als Vorausleistung in den Folgejahren zu erheben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Euro 148.900,- festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Neuhof a.d.Zenn, den 11.07.2025
Verwaltungsgemeinschaft
Neuhof a.d.Zenn
(Wust)
Gemeinschaftsvorsitzende
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung 2025 liegt samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Neuhof a.d.Zenn zur Einsichtnahme auf.
Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim hat den Haushalt 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn mit Schreiben vom 10.06.2025 mit Aktenzeichen 21-9410-Di rechtsaufsichtlich behandelt.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.