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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 15/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus - Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d. Zenn

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des Art. 8 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) i.V.m. Art. 41 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaftsversammlung folgende

Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

Euro

893.460

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

Euro

21.410

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1. Verwaltungsumlage:

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs (Umlagesoll) von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 770.000 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der amtlichen Einwohnerzahlen nach dem Stand vom 30.06.2024 der Mitgliedsgemeinden umgelegt.

Zu diesem Stichtag wird die Einwohnerzahl von Neuhof a.d.Zenn auf 2.185 und von Trautskirchen auf 1.294, insgesamt 3.479 festgesetzt.

Danach errechnet sich die Verwaltungsumlage für

Neuhof a.d.Zenn auf

483.601,61 Euro

Trautskirchen auf

286.398,39 Euro

770.000,00 Euro

Die vierteljährlichen Abschläge sind bis zum Erlass der nächsten Haushaltssatzung auch als Vorausleistung in den Folgejahren zu erheben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Euro 148.900,- festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Neuhof a.d.Zenn, den 11.07.2025

Verwaltungsgemeinschaft

Neuhof a.d.Zenn

(Wust)

Gemeinschaftsvorsitzende

Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit amtlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung 2025 liegt samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Neuhof a.d.Zenn zur Einsichtnahme auf.

Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim hat den Haushalt 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn mit Schreiben vom 10.06.2025 mit Aktenzeichen 21-9410-Di rechtsaufsichtlich behandelt.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.