Gemeinde Trautskirchen – Rathausplatz 1 – 90619 Trautskirchen
Sitzungsnummer GR TRK/2025/006
Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung: 19:00 Uhr
Tagesordnung öffentlicher Teil
| 01 | Begrüßung und Bürgersprechstunde |
| 02 | Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil vom 30.05.2025 |
| 03 | Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Trautskirchen – Beschluss zum Konvoi-Verfahren im Rahmen der Kommunalen Allianz Aurach-Zenn |
| 04 | Sirenenplanung Trautskirchen – Schallpegelsimulation, Angebot |
| 05 | Projekteinreichung Förderprogramm „Bürgerengagement“ der LAG Rangau |
| 06 | Vorbesprechung Haushalt 2025 |
| 07 | Spendenannahmebeschluss |
| 08 | Allgemeine Aussprache |
TOP 01 Begrüßung und Bürgersprechstunde
Sachvortrag:
Der Vorsitzende stellt fest, dass ordnungsgemäß und fristgerecht geladen wurde und dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2 und 3 GO beschlussfähig ist. Die Tagesordnung hat jeder mit der Einladung erhalten, zusätzlich wurde diese im RIS zur Verfügung gestellt. Es gibt keine Einwände gegen die Tagesordnung.
Er eröffnet die Sitzung und begrüßt alle anwesenden Gemeinderatsmitglieder, Ortsteilbeauftragte, die Schriftführerin und die Vertreterin der Presse, Frau Neckermann.
Bürgersprechstunde:
Es wurden keine Anliegen von Bürgern vorgebracht.
TOP 02 Genehmigung der Niederschrift - öffentlicher Teil vom 30.05.2025
Sachvortrag:
Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 30.05.2025 wurde den Gemeinderatsmitgliedern vorab im Rats-Informationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 30.05.2025 wird ohne Einwand genehmigt.
TOP 03 Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Trautskirchen – Beschluss zum Konvoi-Verfahren im Rahmen der Kommunalen Allianz Aurach-Zenn
Sachvortrag:
Eine kommunale Wärmeplanung ist eine informelle Planung auf Gemeindeebene und ein zentraler Baustein der Energiewende vor Ort unter Berücksichtigung zukünftiger Klimaneutralität und Versorgungssicherheit. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, für die Gemeinden eine ökologische, ökonomische, sozial verträgliche und versorgungssichere Wärmelösung als langfristige Perspektive darzustellen und Maßnahmen bzw. Umsetzungsoptionen aus Sicht der Gemeinde zu benennen.
Die Kommunen sind zur Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Die Frist für die Erstellung der Wärmeplanung für Kommunen mit unter 100.000 Einwohnern endet am 30.06.2028.
Das Verfahren beginnt mit einer Eignungsprüfung. Dazu hat die Gemeinde Trautskirchen vom Wirtschaftsministerium ein Kurzgutachten erhalten, welches viele statistische Werte zusammenfasst. Das Kurzgutachten dient als Grundlage, ob die Gemeinde in ein verkürztes Verfahren einsteigen kann. Ebenso soll das Gutachten als Entscheidungshilfe dienen, das Gemeindegebiet in Teilgebiete einzuteilen - Gebiete, die man aus der Wärmeplanung herausnimmt, und Gebiete, die sich für eine zentrale Wärmeversorgung eignen. Potenzial dafür in unserer Gemeinde könnte der Kernort und der Ortsteil Einersdorf haben, so Wirth.
Bürgermeister Wirth erläutert die kommunale Wärmeplanung anhand einer Präsentation des Herrn Bertram Bröse, Energiemanager des Landkreises, die er beim letzten Treffen der Lenkungsgruppe der kommunalen Allianz-Aurach-Zenn, gehalten hat. Unter Anderem zeigt diese auf, wie der aktuelle Stand der Wärmewende im Landkreis aussieht. Insgesamt sind hier 10 Gemeinden in Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Der Endenergiebedarf 2022 lag 1.504.418 MWh/a.
Energieträger sind mit 60% Heizöl, 17% Erdgas, 15% Holzartige Biomasse, 18% Sonstige Energieträger (Flüssiggas, Sonderbrennstoffe), 1% Heizstrom, 2% Abwärme Biogas KWK und 1% Solarthermie.
Des Weiteren wird dargestellt, wie alt die bestehenden zentralen Heizkessel ((Öl, Gas, Biomasse) im Landkreis sind. Die meisten Anlagen sind älter als 20 Jahre. Bürgermeister Wirth gibt an, dass die Wärmeplanung rechtlich unverbindlich ist. Sie zeigt lediglich Möglichkeiten für den Ausbau und die Weiterentwicklung leitungsgebundener Energieinfrastrukturen für die Wärmeversorgung, die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie zur Einsparung von Wärme, auf. Außerdem beschreibt sie die mittel- und langfristige Gestaltung der Wärmeversorgung für das beplante Gebiet. Es besteht weder eine Verpflichtung für die Gemeinde die ausgewiesene Wärmeversorgungsart auszubauen oder zu betreiben, noch eine Pflicht für die Bürger diese zu nutzen.
Der Erste Bürgermeister erklärt, dass es von Vorteil wäre, sich mit weiteren Mitgliedsgemeinden der Kommunalen Allianz zusammenzuschließen und somit die Wärmeplanung im Konvoi-Verfahren durchzuführen.
Die Gemeinderatsmitglieder diskutieren über den Sinn der Wärmeplanung, vor allem im Hinblick auf den Ausbau der Fernwärme in Trautskirchen. Unter anderem muss ein Ingenieurbüro beauftragt, Vergaben müssen durchgeführt werden. Die Kosten, die für dieses Projekt anfallen werden, seien woanders besser investiert – auch wenn der Gemeinde selbst durch Förderungen keine Kosten entstehen dürften.
Da aber laut Gesetzgebung von Bund und Land die Wärmeplanung für Kommunen verpflichtend ist, einigt man sich auf folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, für die Gemeinde Trautskirchen eine Kommunale Wärmeplanung im Konvoi-Verfahren mit den Mitgliedern der Kommunalen Allianz Aurach-Zenn durchzuführen.
TOP 04 Sirenenplanung Trautskirchen – Schallpegelsimulation, Angebot
Sachvortrag:
Wie überall im Landkreis müssen in der Gemeinde Trautskirchen zunächst die Bestandsirenen auf die digitale Alarmierung umgestellt werden.
Die Fertigstellung des ILS-Neubaus in Ansbach und damit die Umstellung auf digitale Alarmierung findet planmäßig Ende 2025 statt.
Die Sirenenumstellung in der Gemeinde wurde bereits eingeleitet. Eine Firma wird die Umstellung bewerkstelligen. Zunächst wurden die Sirenen ausgemessen. Diese Daten wurden zur Genehmigung an einer Behörde über die Kreisfeuerwehr gemeldet.
Anschließend hat die Gemeinde ein Angebot eingeholt, welches Bürgermeister Wirth bereits beauftragt hat - dieses lag bei 4.978,00 €.
Einen Förderbescheid über 4.200,00 € hat die Gemeinde erhalten.
Notwendige Elektroarbeiten wurden an die Firma Zaremba Elektro GmbH & Co. KG vergeben. Die Umsetzung des Projektes sollte voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Die durchgeführte Schallpegelsimulation machte aber deutlich, dass die Reichweite der Sirenen eher unbefriedigend ist. Die Sirene am Feuerwehrhaus in der Einersdorfer Straße deckt nicht mal den ganzen Kernort ab. Im nordwestlichen Bereich sei die Sirene kaum, oder gar nicht zu hören. Laut Gemeinderat Norbert Zeilinger ist die Sirene am Feuerwehrgerätehaus in der Hohenrother Straße seit langer Zeit nicht mehr aktiv. Da zusätzlich zur Allarmierung der Einsatzkräfte, der Bevölkerungs- und Zivilschutz eine immer größere Rolle spielen, wäre eine vollständige Abdeckung aller Bürger im Gemeindegebiet wichtig.
Die Kosten für die Umsetzung der dafür nötigen Maßnahmen sollten sich aber im Rahmen halten.
Bürgermeister Wirth ließ sich von Herrn Bürdeck, von der Firma Abel und Käufl, zu diesem Thema beraten.
Folgende Vorschläge wurden gemacht:
| - | Verlegung des Sirenenstandorts Trautskirchen zum Alten Feuerwehrgerätehaus in der Hohenrother Straße |
| - | Ausbau des Standort Buchs (durch Verstärkung sollte diese bis Fröschendorf reichen) |
| - | Eine neue Mastsirene in Steinbach (diese würde auch den Ortsteil Schußbach abdecken |
Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen lägen bei 32.985,37€. Für eine solch hohe Summe wäre ein Programm zur Förderung der Maßnahmen wichtig.
Das alte Förderprogramm für Sirenen eignet sich nicht mehr dafür.
Allerdings käme das vor Kurzem vom Bund beschlossene Infrastrukturpaket dafür in Frage. Der Freistaat Bayern unterstützt bei vorbereitenden Maßnahmen zur Abwehr und Bewältigung von Katastrophen. Dazu gehören Maßnahmen, die die Ausstattung der Katastrophenschutzbehörden und der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten verbessern. Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms Katastrophenschutz Bayern 2030 wäre eine Förderung denkbar.
Nach kurzer Diskussion ist man sich einig, das Angebot noch nicht zu beauftragen und abzuwarten bis klar wird, ob eine Förderung in Anspruch genommen werden kann.
TOP 05 Projekteinreichung Förderprogramm „Bürgerengagement“ der LAG Rangau
Sachvortrag:
Bürgermeister Wirth gibt an, dass der Tagesordnungspunkt falsch formuliert ist – die Gemeinde ist nicht antragsberechtigt, sondern ist lediglich für Vereine ausgelegt. Die Förderrichtlinien werden auch im nächsten Amtsblatt veröffentlicht:
Ab sofort kann die LAG Rangau Kleinprojekte mit bis zu 2.500 Euro Förderung unterstützen. Die Maßnahme Unterstützung Bürgerengagement hat ein Gesamtvolumen von 55.555 Euro und soll bürgerschaftlichem Engagement in der Region Rangau zugutekommen. Die Antragstellung ist bürokratiearm und einfach durchzuführen.
Förderfähige Projekte
| • | liegen im Gebiet der LAG Rangau, |
| • | tragen zu mindestens einem Entwicklungsziel unserer Lokalen Entwicklungsstrategie bei, |
| • | erhalten bis zu 90% der nachgewiesenen Nettokosten (maximal 2.500 Euro), |
| • | stärken beispielsweise das Vereinsleben / den eigenen Ort / die Gemeinschaft. |
Wer ein solches Kleinprojekt einreichen möchte
Danach kann direkt mit dem Projekt begonnen werden.
Generell ist die Unterstützung Bürgerengagement für Vereine oder ähnliche Organisationen ausgelegt. Anträge durch Kommunen, wirtschaftliche Betriebe und Einzelpersonen sind nicht möglich.
Die Kleinprojekte werden immer in der, auf die Einreichung folgenden, Sitzung des Entscheidungsgremiums besprochen. Damit wir sicherstellen können, dass das Projekt auch in dieser Sitzung behandelt wird, sollen die Anfragen spätestens vier Wochen vor der Sitzung eingehen.
Die nächste Sitzung wird am 18. November 2025 stattfinden, die Einreichung der Kleinprojekte soll daher bis 18. Oktober 2025 stattfinden.
Im letzten Jahr wurde in einer Sitzung über ein Buswartehäuschen in Merzbach gesprochen. Bürgermeister Wirth ist aber der Meinung, dieses Projekt eignet sich eher nicht für diese Förderung. Trotzdem möchte er die Bürger aus Merzbach nicht außen vor lassen und das Projekt Bushäuschen ermöglichen.
Er zeigt erneut das Angebot für einen solchen Bausatz zum Bruttoangebotspreis von 4.697,43 €. Zusätzlich werden dazu 4 Punktfundamente benötigt, welche die Firma Baggerbetrieb Endreß errichten soll.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt für den Ortsteil Merzbach die Überdachung Köln b/c als Bausatz zum Bruttoangebotspreis von 4.697,43 € zur Nutzung als Buswartehäuschen anzuschaffen. Mit der Erstellung der Punktfundamente soll die Firma Endreß Baggerbetrieb aus Dagenbach beauftragt werden.
TOP 06 Vorbesprechung Haushalt 2025
Sachvortrag:
Der Bürgermeister stellt die geplanten Investitionen des Vermögenshaushaltes für das Haushaltsjahr 2025 vor. Dabei stellt er fest, dass die geplante Investition zur Anschaffung zweier weiterer Defibrillatoren ergänzt werden muss. Bis zur Verabschiedung des Haushaltes möchte er die Aufstellung um ein paar weitere Punkte ergänzen. In der kommenden Sitzung, am 31.07.2025, soll der Haushalt 2025 beschlossen werden.
TOP 07 Spendenannahmebeschluss
Sachvortrag:
Herr Christian Dobler hat am 22.05.2025 eine Spende in Höhe von 350,00 € für die Feuerwehr geleistet. Bürgermeister Wirth bedankt sich herzlich für die Spende. Der Gemeinderat muss die Annahme der Spende beschließen, daher fasst man folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Spende.
TOP 08 Allgemeine Aussprache
Sachvortrag:
Kindergartenfest am 05.07.2025
Der Erste Bürgermeister erinnert an den morgigen Termin des Kindergartenfestes. Es steht die Einweihung mit Namensverkündung des neuenKindergartens und die 50-Jahrfeier des alten Kindergartens an.
Alle Gemeinderäte und Ortsteilbeauftragte sind eingeladen. Bürgermeister Wirth bedankt sich herzlich bei allen, die bei den Vorbereitungen des Festes geholfen haben, bzw. morgen helfen werden. Das Fest beginnt um 10:00 Uhr mit einem Gottesdienst, mit anschließender Einweihung und Namensenthüllung.
Sturzflutmanagement in der Gemeinde
Des Weiteren weist Bürgermeister Wirth auf das Sturzflutmanagement in der Gemeinde hin, und erinnert daran, dass die Bürger noch bis zum 31.07.2025 Zeit haben, den im Amtsblatt abgedruckten Fragebogen auszufüllen und im Rathaus abzugeben. Er empfiehlt dringen allen Bürgern, die betroffen sind bei Hochwasser- und Starkregenereignissen, die Hochwasserproblematiken vor Ort zu schildern – es wird dann einen Ortstermin mit dem Ingenieurbüro Gaul geben.
Fest anlässlich des 150. Geburtstages des Herrn Hans-Böcklers
Der Erste Bürgermeister gibt an, dass am 14.09.2025, am Tag des offenen Denkmals, gleichzeitig ein Fest anlässlich des 150. Geburtstages des Herrn Hans-Böcklers geplant ist. Dafür wäre ein Festausschuss von Vorteil und er fragt nach, wer Interesse daran hätte, mitzumachen. 2. und 3. Bürgermeisterin Anja Raatz und Gabi Lichtenberg und Gemeinderat Friedrich Mauser sind bereit dazu und werden das Fest planen. Gemeinderat Bernhard Anderlik empfiehlt, auch jemand aus der Hans-Böckler-Stiftung miteinzubeziehen – zur Planung des Festes und evtl. auch in finanzieller Hinsicht.
Probleme bei der Zustellung des Mitteilungsblattes
Gemeinderat Norbert Zeilinger erzählt von erneuten Problemen bei der Zustellung des Mitteilungsblattes.
Bei der Zustellung des Mitteilungsblattes Nr. 12 gab es bereits große Probleme aufgrund fehlender Austeilung durch die Post, sowohl im gesamten Gebiet Trautskirchens, als auch in Neuhof. Die gesamte Anzahl an Mitteilungsblättern wurde lediglich in den Rathäusern abgeladen. Um möglichst alle zu erreichen, wurden diese dann an mehreren Stellen in Trautskirchen und in den Außenorten, durch den Bauhof, an den Bushaltestellen ausgelegt. Norbert Zeilinger hätte sich eine Rundmail an alle Gemeinderäte und Ortsteilbeauftragten gewünscht, um darüber zu informieren. Auch das letzte Mitteilungsblatt Nr. 13 sei in ganz Einersdorf nicht verteilt worden. Auch wird über eine fehlende Zustellung in der Eichenstraße und in der Hans-Böckler-Straße berichtet.
Insgesamt ist man sehr verärgert über die sich nicht bessernde aktuelle Situation und Bürgermeister Wirth wird das Thema erneut in der kommenden VG-Sitzung ansprechen.