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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Neuhof an der Zenn mit den amtlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Neuhof an der Zenn und Trautskirchen
Ausgabe 16/2026
Aus dem Rathaus
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Heckenrückschnitt

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bitte prüfen Sie regelmäßig, ob Hecken, Sträucher oder Bäume von Ihrem Grundstück in Gehwege, Straßen oder in den Sichtbereich von Straßenschildern hineinragen. Zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer ist ein rechtzeitiger Rückschnitt wichtig – besonders an Einmündungen, Straßenecken und Verkehrszeichen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!